Neue Ems "West"
Die weitere Konzeptausarbeitung des Projekts "Neue Ems" erfolgte ab der Ratsentscheidung im Jahr 2016 auf Grundlage der "Variante 5".
Da die Einbeziehung eines privaten, an den Emsseepark angrenzenden Grundstücks in 2017 vereinbart werden konnte, wurde die "Variante 5" im Sinne der heutigen ausgearbeiteten Planung modifiziert. Der "Emsdurchstich" im Emsseepark wurde, um die gewachsene Parkfläche möglichst wenig in Anspruch zu nehmen, noch weiter nach Westen verlegt.
Durch eine Klassenzuordnung des Gewässers erfolgt die Renaturierung der Ems in den zwei Teilen „Ems West“ und „Ems Ost“: Für bauliche Maßnahmen an Flüssen – als solcher gilt die Ems oberhalb des Wehres – sind die Kommunen zuständig. Für Maßnahmen an Strömen – das ist die Ems unterhalb des Wehres - ist das Land zuständig. Das Projekt „Neue Ems“ liegt also sowohl in der Zuständigkeit des Landes NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Münster als auch der Stadt Warendorf. Es ist vorgesehen, dass die Stadt Warendorf die Maßnahmen in Gänze, teilweise im Auftrag der Bezirksregierung Münster baulich umsetzt.
Das sind die Planungen:
Nördliche Aue
- Laufverlängerungen in Verbindung mit der Herstellung einer Sekundär-aue und von Randsenken
- Bau einer Fischaufstiegsanlage als Raugerinne / Beckenpass, integriert in die Laufverlängerungen
- Zwischendamm in der bestehenden Ems
- Wegebau, teilweise in Dammlage, als Ersatz für Bestandswege
- Neubau des Abwasserdükers im Bereich der Kreuzung Ems / Andre´- Marie-Brücke mit Zurückverlegung der vorhandenen Einleitungsstelle in die Ems
- Ableitung des von der Oberfläche der Stadtstraße Nord abfließenden Niederschlagswasser zur Ems
Südliche Aue
- Aufweitungen des bestehenden Emsbettes in Verbindung mit der Herstellung einer Sekundäraue und von Randsenken
- Zwischendamm in der bestehenden Ems
- Hochwasserschutz / lineare Geländemodellierungen südlich entlang der Grundstücke im Bereich der Fischerstraße
- Wegebau, teilweise als Ersatz für entfallende Bestandswege
- Herstellung einer Flutöffnung „Auwald“ im Damm der Stadtstraße Nord
- Verlängerung eines vorhandenen Ablaufkanals zur Ems und Aufnahme einer vorhandenen Einleitungsstelle in die Ems
- Ableitung des von der Oberfläche der Stadtstraße Nord abfließenden Niederschlagswasser zur Ems
Maßnahmen
Im Vordergrund stehen Umgestaltungsmaßnahmen zur Entwicklung von naturraumtypischen, fließgewässerdynamischen Prozessen im Fluss und in der Aue. "Die Neue Ems West" könnte zwar eigenständig im Sinne der WRRL "funktionieren", die ökologische Durchgängigkeit der Ems sowie der angestrebte Hochwasserschutz für die gesamte Innenstadt Warendorfs ist jedoch nur durch die Kombination mit den Maßnahmen der "Neuen Ems Ost" gegeben.
Die ersten Baumaßnahmen für die "Neue Ems West" haben im Herbst 2024 begonnen.
In 2025 werden zahlreiche weitere Maßnahmenschritte erfolgen.