Variantenprüfung, Planungsvorbereitungen
2016 wurden insgesamt sieben Varianten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Innenstadtbereich von Warendorf geprüft. Zwei dieser Varianten wurden durch die Bezirksregierung Münster als nicht genehmigungsfähig und damit auch nicht förderfähig eingestuft und in Folge dessen nicht weiter bewertet.
(4 und 7).
Vorgehen
Für die Planung im allgemeinen und die Variantenauswahl im besonderen wurden die einzelnen Schutzgüter Wasser, Boden, Fläche, Klima, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Menschen im allgemeinen und die Auswirkungen der Maßnahme auf die menschliche Gesundheit, die Landschaft und das kulturelle Erbe erhoben, beschrieben und bewertet und in einer Umweltverträglichkeitsstudie zusammengefasst.
Kriterien
Auf Basis folgender Bewertungskriterien wurden die verbliebenen Varianten überprüft und bewertet:
1) Verbesserung der Gewässerstrukturen, Reaktivierung eines gewässerspezifischen Feststoffaufkommens
2) Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit
3) Sicherstellung/Verbesserung des aktuellen Hochwasserschutzes im bebauten Stadtgebiet und im Bereich der Emsinsel
4) Ökologische Verbesserungen des Emssees und der "Alten Ems" sowie der Bestandsems im aktuellen Rückstaubereich
5) Gewährleistung der für die Standsicherheit von Gebäuden und Bauwerken relevanten Grundwasserstände
6) Gewährleistung der Naherholungsfunktion (z. B. ruhige Naherholung, Freizeitsport auf dem Emssee)
7) Gewährleistung des Betriebes besonderer städtischer Veranstaltungen (z. B. Kirmes/Fettmarkt)
Variante 1: Wasserkraftanlage mit Fischauf- und Abstieg beim HOT
Wasserkraftanlage mit Fischauf-/Abstieg beim HOT
Diese Variante wurde nicht weiter verfolgt, da sie im Vergleich mit anderen Varianten ökologisch schlechter bewertet wurde und eine Verbesserung des Hochwasserschutzes in dieser Variante nicht erreicht werden konnte.Variante 2: Durchstich vom südöstl. bis zum nordwestl. Ende der Industriebrache Brinkhaus
Diese Variante wurde von der Bezirksregierung Münster als wirtschaftlich schwierig eingestuft, da der dazu notwendige Ankauf des Brinkhausgeländes im Jahr 2016 mit Mehrkosten in Millionenhöhe berechnet wurde. Eine Zielerreichung der WRRL in vergleichbarem ökologischen Umfang sei mit anderen Varianten ohne derarte Mehrkosten möglich, so die Bezirksregierung 2016. Eine Förderung der wasserbaulichen Teile einer solchen Variante sei möglich. Darüber hinaus entstehende Kosten wären von der Stadt zu tragen gewesen.
KARTE FEHLT NOCHVariante 3: Durchstich im östlichen Teil des Emsseeparks
Diese Variante wurde zurückgestellt, da die Fläche des Emsseeparks durch einen Durchstich weiter östlich stärker in Anspruch genommen worden wäre und sich die durch den Wassersportverein hauptsächlich genutzte Fläche wesentlich verkleinert hätte.
Variante 4: Naturnahe techn. Fischauf- und abstiegsanlage Industriebrache Brinkhaus
Die Varianten mit einem technischen Umgehungsgerinne sind nicht ausreichend geeignet, um die Ziele der WRRL zu erreichen, und wurden deshalb von der Bezirksregierung Münster als nicht förderfähig eingestuft.
Variante 5: Durchstich am Westrand des Emsseeparks
Diese Variante wurde als Grundlage für die weiteren Planungen beschlossen, da der ökologische Wert dieser Variante seitens der Fachplanung sowie der Fachgenehmigungsbehörden im „400er-Bereich“ eigeschätzt und damit ähnlich der Varianten 2, 3 und 6 bewertet wurde. Außerdem war die Flächenverfügbarkeit für diese Variante bereits im Jahr 2016 gegeben.
Variante 6: Fischauf- und abstiegsanlage westlich der "Brinkhausvilla"
Fischaufstiegsanlage als "Beckenpass-Raugerinne" westlich der "Brinkhausvilla":
Diese Variante wurde von der Bezirksregierung Münster als wirtschaftlich schwierig eingestuft, da der dazu notwendige Ankauf des Brinkhausgeländes im Jahr 2016 mit Mehrkosten in Millionenhöhe berechnet wurde. Eine Zielerreichung der WRRL in vergleichbarem ökologischen Umfang sei mit anderen Varianten ohne derarte Mehrkosten möglich, so die Bezirksregierung 2016.Variante 7: Fischauf- und abstiegsanlage in Höhe des Wehres (ohne Wasserkraftanlage)
Eine Verbesserung des Hochwasserschutzes hätte durch die Realisierung der Kombination Wasserkraftanlage/Fischaufstiegsanlage nicht erzielt werden können. Ohne Wasserkraftanlage funktioniert die Fischaufstiegsanlage beim HOT nicht, da in diesem Fall die notwendigen Lockströmungen für die Fische nicht erzeugt werden können.