Wasserrahmenrichtlinie

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Am 22. Dezember 2000 ist die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Sie ist das wichtigste europäische Wassergesetz. Sie schreibt vor, dass Gewässer in der EU bis 2015, spätestens jedoch bis 2027, in einem „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ sein müssen.

Pflichtaufgabe von Stadt und Land

Um die Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 zu erfüllen sind Veränderungen notwendig. Dabei bietet die Umsetzung der "WRRL" eine der größten Chancen für den Gewässerschutz. Sie ist ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Warendorf und auch des Landes NRW, zugleich ist sie vom Rat der Stadt Warendorf beschlossener Teil der Stadtentwicklung für Warendorf.

Defizite der Ems
Untersuchungen haben gezeigt, dass diverse Defizite durch die Begradigung der Ems entstanden sind:

- Durchgängigkeit
- Laufentwicklung
- Längsprofil
- Sohlenstruktur
- Querprofil
- Uferstruktur_
- Habitatsqualität (Fische, MZB, Makrophyten)

Das sind die Qualitätsziele der WRRL:
- ein weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen und Fischen in den Gewässern
- die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen
- sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen
- Schadstoffkontentrationen innerhalb der Grenzwerte

Zudem gilt, dass der heutige Zustand unserer Gewässer (bis auf wenige, streng geregelte Ausnahmen) ab sofort nicht mehr verschlechtert werden darf.

Weitere Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie finden Sie auch beim BUND