Fassadenförderung im Ortsteil Freckenhorst
Die Stadt Warendorf bietet im Rahmen eines Förderprogramms für 2025 finanzielle Unterstützung bei Vorhaben, die dem Erhalt und der Aufwertung von Fassaden im Ortsteil Freckenhorst entsprechend des Geltungsbereiches (siehe unten) zugutekommen. Die Richtlinie für das Förderprogramm wurde am 29.08.2024 im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von städtebaulich bedeutsamen Gebäuden stellen diese Zuschüsse eine wichtige Unterstützung dar.
Fassadenförderprogramm
Das Fassadenförderprogramm für Freckenhorst wird durch Mittel des Bundes und der Stadt Warendorf finanziert. Ziel ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der gewachsenen historischen Struktur des Ortskerns und die Verschönerung des Stadtbildes durch die Sanierung von Fassaden.
Im Fassadenprogramm steht für 2025 eine Fördersumme von 30.000 € zur Verfügung.
Das Programm hat zum Ziel, private Investitionen in den Gebäudebestand zu fördern und somit das städtebauliche Erscheinungsbild des Ortsteils Freckenhorst zu verbessern.
Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer und Erbbauberechtigte, deren Immobilie im Geltungsbereich liegt.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungstermin mit dem Quartiersarchitekten bzw. durch die Untere Denkmalbehörde (bei Denkmälern), ggf. eine Baugenehmigung sowie bei Denkmälern eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Mit den beantragten Maßnahmen darf noch nicht begonnen und auch noch kein entsprechender Auftrag erteilt worden sein
Die Förderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten, bis zu maximal 10.000 € pro Gesamtmaßnahme. Die Mittel werden nach zeitlicher Reihenfolge des Eingangs vollständiger und bescheidungsfähiger Förderanträge vergeben.
Förderfähige Maßnahmen sind Erneuerungs- und Aufwertungsarbeiten am Äußeren von vorhandenen Wohn- und Geschäftsgebäuden, wenn diese von städtebaulicher Bedeutung sind.
Diese können sein:
- vorbereitende Arbeiten wie Gerüststellung,
- die Reinigung und Instandsetzung von Ziegel- und Natursteinfassaden,
- die Gestaltung und Instandsetzung von Putzfassaden,
- die Wiederherstellung und Renovierung von Fachwerkfassaden,
- der Rückbau von Fassadenverkleidungen,
- das Wiederherstellen oder Ergänzen gliedernder Fassadenelemente,
- Neueinbau von geteilten Holzfenstern und Türen in historischer Anmutung,
- Anstrich von Holzfenstern, -türen und –toren.
Der Geltungsbereich
Wie kann das Vorhaben gefördert werden?
1 Beratung
Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem von der Stadt beauftragten Architekten und bekommen die Antragsunterlagen ausgehändigt. Die Terminkoordination übernimmt Amt 61, Stadtplanung, Judith Schaefers2 Einreichung der Unterlagen
Sie reichen die vollständigen Unterlagen (Maßnahmenbeschreibung, Aufmaß und drei Kostenvoranschläge) bei der Stadt Warendorf ein.3 Antragsprüfung und Bewilligung
Die Vorhabenunterlagen werden durch den von der Stadt Warendorf beauftragten Architekten und die Stadt Warendorf auf Einhaltung der Förderrichtlinien geprüft. Anschließend erhalten Sie von der Stadt Warendorf einen Zuwendungsbescheid mit der Höhe der maximalen Fördersumme.4 Beauftragung und Umsetzung
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Beauftragung einer Firma und der Umsetzung Ihrer Maßnahme beginnen. Während der Baumaßnahme muss ein leihweise zur Verfügung gestelltes Banner am Baugerüst mit dem Hinweis auf die Förderung aufgehängt werden. Die Maßnahme muss in 2025 umgesetzt werden.5 Nach Beendigung der Maßnahme
Nach Beendigung Ihres Vorhabens legen Sie einen Verwendungsnachweis, die Originalrechnungen und die Zahlungsbelege bei der Stadt Warendorf vor.6 Überprüfung des Verwendungsnachweises und Erstattung der Kosten
Der vollständige Verwendungsnachweis wird von der Stadt Warendorf geprüft. Der Betrag der tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten - höchstens jedoch die maximal bewilligte Fördersumme - wird auf Ihr Konto überwiesen.