Luftbildaufnahme Stiftskirche Freckenhorst

Fassadenprogramm Freckenhorst

Fassadenförderung im Ortsteil Freckenhorst

Die Stadt Warendorf bietet im Rahmen eines Förderprogramms für 2025 finanzielle Unterstützung bei Vorhaben, die dem Erhalt und der Aufwertung von Fassaden im Ortsteil Freckenhorst  entsprechend des Geltungsbereiches (siehe unten) zugutekommen. Die Richtlinie für das Förderprogramm wurde am 29.08.2024 im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von städtebaulich bedeutsamen Gebäuden stellen diese Zuschüsse eine wichtige Unterstützung dar.

Fassadenförderprogramm
Das Fassadenförderprogramm für Freckenhorst wird durch Mittel des Bundes und der Stadt Warendorf finanziert. Ziel ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der gewachsenen historischen Struktur des Ortskerns und die Verschönerung des Stadtbildes durch die Sanierung von Fassaden.
Im Fassadenprogramm steht für 2025 eine Fördersumme von 30.000 € zur Verfügung.

Das Programm hat zum Ziel, private Investitionen in den Gebäudebestand zu fördern und somit das städtebauliche Erscheinungsbild des Ortsteils Freckenhorst zu verbessern.

Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer und Erbbauberechtigte, deren Immobilie im Geltungsbereich liegt.

Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungstermin mit dem Quartiersarchitekten bzw. durch die Untere Denkmalbehörde (bei Denkmälern), ggf. eine Baugenehmigung sowie bei Denkmälern eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Mit den beantragten Maßnahmen darf noch nicht begonnen und auch noch kein entsprechender Auftrag erteilt worden sein

Die Förderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten, bis zu maximal 10.000 € pro Gesamtmaßnahme. Die Mittel werden nach zeitlicher Reihenfolge des Eingangs vollständiger und bescheidungsfähiger Förderanträge vergeben.

Förderfähige Maßnahmen sind Erneuerungs- und Aufwertungsarbeiten am Äußeren von vorhandenen Wohn- und Geschäftsgebäuden, wenn diese von städtebaulicher Bedeutung sind.
Diese können sein:  

  • vorbereitende Arbeiten wie Gerüststellung,
  • die Reinigung und Instandsetzung von Ziegel- und Natursteinfassaden,
  • die Gestaltung und Instandsetzung von Putzfassaden,
  • die Wiederherstellung und Renovierung von Fachwerkfassaden,
  • der Rückbau von Fassadenverkleidungen,
  • das Wiederherstellen oder Ergänzen gliedernder Fassadenelemente,
  • Neueinbau von geteilten Holzfenstern und Türen in historischer Anmutung,
  • Anstrich von Holzfenstern, -türen und –toren.