Neue Ems Ost

Neue Ems "Ost"

Durch eine Klassenzuordnung des Gewässers erfolgt die Renaturierung der Ems in den zwei Teilen „Ems West“ und „Ems Ost“: Für bauliche Maßnahmen an Flüssen – als solcher gilt die Ems oberhalb des Wehres – sind die Kommunen zuständig. Das Projekt "Neue Ems Ost" liegt in Teilen, nämlich genau dort oberhalb des Wehres, also in der Zuständigkeit der Stadt Warendorf. Unterhalb des Wehres ist formal das Land NRW vertreten durch die Bezirksregierung Münster zuständig.

Das ist geplant:

- Herstellung eines neuen Emsverlaufs mit Beginn oberhalb der André-Marie-Brücke auf einer Länge von 
1.500 m.

- In den Abschnitten „Linnenwiese“ und „Emsinsel“ wird die Ems durch Bodenaushub und Ausbildung als Sohlgleite organismendurchgängig gestaltet.

- In den Abschnitten „Alte Ems“ und „Emssee“ wird die Ems durch Einbau von sandigem Material als Fließgewässer gestaltet.

- Zur Verteilung der Wassermengen auf den bestehenden und auf den geplanten Emsverlauf werden im Rahmen einer Steuerstrategie an mehreren Stellen des Systems die Wasserstände registriert, ausgewertet und planungskonform eingestellt. Hierzu ist eine weitere bewegliche Wehranlage in der bestehenden Überlaufschwelle zum Emssee erforderlich.

- Bau von zwei Brücken, jeweils verbunden mit Straßenbauarbeiten in den Kreuzungsbereichen der „Ems-Ost“ mit der Straße Wiesengrund und dem Breuelweg.

- Hochwasserschutz als Mauer integriert in den Rad-, Fußweg südlich entlang der Ems von der Andreasstraße bis zur Hohe Straße auf einer Länge von 640 m.

- Hochwasserschutz durch Gestaltung von Gärten inkl. Uferprofilierung der „Neuen Ems“

- Hochwasserschutz durch Anhebung des Breuelweges auf einer Länge von ca. 370 m östlich der Straße „Zwischen den Emsbrücken“ sowie durch lineare Geländemodellierung westlich entlang der „Neuen Ems“ im Bereich der Emsinsel auf einer Länge von ca. 190 m.