Variantenprüfung

Variantenprüfung, Planungsvorbereitungen

2016 wurden insgesamt sieben Varianten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Innenstadtbereich von Warendorf geprüft. Zwei dieser Varianten wurden durch die Bezirksregierung Münster als nicht genehmigungsfähig und damit auch nicht förderfähig eingestuft und in Folge dessen nicht weiter bewertet.
(4 und 7).

Vorgehen

Für die Planung im allgemeinen und die Variantenauswahl im besonderen wurden die einzelnen Schutzgüter Wasser, Boden, Fläche, Klima, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Menschen im allgemeinen und die Auswirkungen der Maßnahme auf die menschliche Gesundheit, die Landschaft und das kulturelle Erbe erhoben, beschrieben und bewertet und in einer Umweltverträglichkeitsstudie zusammengefasst.

Kriterien

Auf Basis folgender Bewertungskriterien wurden die verbliebenen Varianten  überprüft und bewertet:

1) Verbesserung der Gewässerstrukturen, Reaktivierung eines gewässerspezifischen Feststoffaufkommens
2) Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit
3) Sicherstellung/Verbesserung des aktuellen Hochwasserschutzes im bebauten Stadtgebiet und im Bereich der Emsinsel
4) Ökologische Verbesserungen des Emssees und der "Alten Ems" sowie der Bestandsems im aktuellen Rückstaubereich
5) Gewährleistung der für die Standsicherheit von Gebäuden und Bauwerken relevanten Grundwasserstände
6) Gewährleistung der Naherholungsfunktion (z. B. ruhige Naherholung, Freizeitsport auf dem Emssee)
7) Gewährleistung des Betriebes besonderer städtischer Veranstaltungen (z. B. Kirmes/Fettmarkt)