Baugebiet "Grüner Markenweg" in Einen
Interessierte können sich nun um ein städtisches Baugrundstück im Baugebiet "Westlich Grüner Markenweg" in Einen bewerben.
Das Bewerbungsverfahren um Baugrundstücke im Neubaugebiet „Westlich Grüner Markenweg“ in Einen (Bebauungsplan Nr. 6.03 "Westlich Grüner Markenweg") hat begonnen und endet am Sonntag, 19.01.2025. In diesem Gebiet werden 18 städtische Baugrundstücke für die Einfamilien- und Doppelhausbebauung zum Preis von 215,00 €/qm zum Kauf angeboten. Die Baugrundstücke sind voll erschlossen und werden ab Frühjahr 2025 bebaubar sein.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens. Sie haben die Möglichkeit, den Bewerbungsbogen direkt online auszufüllen und zu versenden. Die Vergaberichtlinien gelten ausschließlich für die städtischen Grundstücke.
Hinweis:
Zeitgleich startet auch ein Bewerbungsverfahren für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken im Baugebiet "Königstal II" im Ortsteil Milte. Sofern Interesse besteht, können Sie zusätzlich auch eine Bewerbung für ein Baugrundstück in Milte einreichen.
Alle nötigen Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den städtischen Baugrundstücken entnehmen Sie den weiteren Angaben.
Ihre Bewerbung um ein Baugrundstück (Bewerbungsassistent)
Erläuterungen zum Bewerbungsverfahren
Richtlinien für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke in den Baugebieten "Westlich Grüner Markenweg" in Einen und "Östliche Ortserweiterung" (Königstal II) in Milte
Die Stadt Warendorf verfolgt mit den vorliegenden Vergaberichtlinien das Ziel, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung sowie die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen zu berücksichtigen.
Die Vergaberichtlinien gelten ausschließlich für die städtischen Grundstücke zur Bebauung mit selbstgenutzten Einfamilienhäusern bzw. Doppel- und Reihenhäuser, nicht aber für die Grundstücke zur Bebauung mit Geschosswohnungsbau.
Bewerbungsverfahren zu den Baugebieten in Einen und Milte:
Bewerbungen können volljährige, natürliche Personen abgeben. Es können sich bis zu zwei Personen bewerben, die in den zukünftigen Haushalt gemeinsam einziehen und gemeinsam Vertragspartei des mit der Stadt abzuschließenden Grundstückskaufvertrags werden (Bewerberhaushalt). Personen, die in der Vergangenheit bereits ein Wohnbaugrundstück von der Stadt erworben haben, können nicht am Verfahren teilnehmen.
Jeder Bewerber(-haushalt) beantwortet die in dem von der Stadt bereitgestellten Fragebogen aufgeführten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß und reicht diesen mit den geforderten Unterlagen und Nachweisen innerhalb der genannten Frist vollständig bei der Stadtverwaltung Warendorf, Amt für Recht und Liegenschaften ein. Es sind sämtliche Personen, die in dem künftigen Haushalt wohnen werden anzugeben, nach Bezug des fertiggestellten Bauvorhabens ist eine amtliche Meldebescheinigung für sämtliche Personen vorzulegen.
Die Möglichkeit zum Erwerb eines Grundstücks erhält zunächst der Bewerber(-haushalt), dessen Bewerbung die höchste Punktzahl erreicht. Fehlende, unvollständige oder nicht fristgerecht vorgelegte Unterlagen und Nachweise haben zur Folge, dass hierauf entfallende Punkte nicht berücksichtigt werden.
Der Bewerber(-haushalt) wird über die Möglichkeit des Erwerbs eines Grundstückes schriftlich informiert und aufgefordert, bis zum auf die Benachrichtigung folgenden Tag eines der noch nicht vergebenen Grundstücke auszuwählen. Es ist daher zwingend erforderlich, dass sich die Interessenten bereits vor bzw. während des Verfahrens mit der Auswahl der in Betracht kommenden Baugrundstücke sowie den Möglichkeiten ihrer Bebauung und der Finanzierung des geplanten Vorhabens befassen.
Bei der Zuteilung von Doppelhausgrundstücken werden dem Bewerber(-haushalt) die Kontaktdaten des potentiellen Doppelhauspartners angegeben, womit sich jeder Bewerber(-haushalt) einverstanden erklärt. Es obliegt sodann dem Bewerber(-haushalt), sich mit dem potentiellen Doppelhauspartner (u.a. auf eine einheitliche Gestaltung der Bebauung) zu verständigen.
Kommt eine Beurkundung des Kaufvertrages mit dem Bewerber(-haushalt) binnen einer Frist von 8 Wochen nach Auswahl des Grundstücks aus Gründen, die weder Stadt noch Notariat zu vertreten haben, nicht zu Stande, fällt das ausgewählte Grundstück zurück in die Masse der verfügbaren Grundstücke und die Stadt wird eine anderweitige Zuteilung vornehmen.
Kriterien für die Grundstücksvergabe
Vergabe von Punkten:
Bei der Ermittlung der Punktzahl des Bewerber(-haushalt)s werden die persönlichen Verhältnisse bei Abgabe der Bewerbung wie folgt berücksichtigt:
1.1 Anzahl der im künftigen Haushalt des/der Bewerber mit Hauptwohnsitz wohnenden Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres
1 Kind: 15 Punkte
2 Kinder: 30 Punkte
3 Kinder und mehr: 45 Punkte
Eine ärztlich bescheinigte Schwangerschaft wird berücksichtigt, wenn den Bewerbungsunterlagen ein entsprechender Nachweis beigefügt ist.1.2 Anzahl der im künftigen Haushalt des/der Bewerber mit Hauptwohnsitz wohnenden Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres 1 Kind: 6 Punkte
2 Kinder: 12 Punkte
3 Kinder und mehr: 18 Punkte1.3 Behinderung oder Pflegegrad des/der Bewerber und/oder eines oder mehrerer im Haushalt wohnender Personen je Schwerbehindertem/Pflegebedürftigem Pflegegrad 1: 3 Punkte
Pflegegrad 2: 6 Punkte
Pflegegrad 3: 9 Punkte
Pflegegrad 4: 12 Punkte
Pflegegrad 5: 15 PunkteSchwerbehinderung ab 50%: 6 Punkte
Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis (Bescheid der Pflegekasse bzw. Schwerbehindertenausweis) beizufügen.
2 Freiwillige Tätigkeit des Bewerbers/der Bewerber im Stadtgebiet Warendorf für eine Organisation im Bereich Soziales, Kultur, Bildung, Sport, Kirche, Politik, Feuerwehr, Hilfs- und Rettungsdienst seit mehr als 3 Jahren und mit einem Zeitaufwand von mindestens 100 Stunden pro Jahr (Nachweis durch Bescheinigung der Organisation): 25 Punkte 3.1 Bisherige Hauptwohnung oder alleinige Wohnung des Bewerbers/der Bewerber, eines Kindes oder eines Elternteils eines Bewerbers/der Bewerber im Ortsteil, für den diese Bewerbung abgegeben wird: 50 Punkte 3.2 Frühere Hauptwohnung oder alleinige Wohnung eines Bewerbers /der Bewerber im Ortsteil über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren: 20 Punkte 3.3 Bisherige Hauptwohnung oder alleinige Wohnung eines Bewerber / der Bewerber im Stadtgebiet Warendorf: 10 Punkte 4 Kein Wohneigentum des/der Bewerber: 30 Punkte 5 Freiwerden einer Wohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau in der Stadt Warendorf durch den Umzug ins Eigenheim (Bindungsfrist der Wohnung beträgt noch mind. 3 Jahre): 10 Punkte Jedes Kriterium wird einmal pro Bewerbung berücksichtigt mit Ausnahme der Nr. 2 ("freiwillige Tätigkeit"), das pro Person gewertet wird. Soweit ein Bewerber(-haushalt) die gleiche Punktzahl wie ein anderer Bewerber(-haushalt) erreicht, entscheidet das Los.
Mit der Unterschrift bestätigt der Bewerber(-haushalt), dass alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Nicht wahrheitsgemäße Angaben führen zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren. Liegen der Vergabe eines Grundstückes falsche Angaben zu Grunde, so verpflichtet sich der Bewerber(-haushalt) vertraglich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Kaufpreises an die Stadt.freie Grundstücke
Hier finden Sie den Plan über freie städtischen Grundstücke:
Plan städtische Grundstücke im Baugebiet "Westlich Grüner Markenweg"
Blick auf den Bebauungsplan Nr. 6.03 "Westlich Grüner Markenweg"
Die baurechtlichen Bestimmungen zum geltenden Baurecht werden im Bebauungsplan festgesetzt und sind hier ersichtlich:
Link zum Bebauungsplan 6.03 "Westlich Grüner Markenweg"
Fragen dazu beantwortet das Team Bauleitplanung:
Suchergebnisse werden geladenKeine Abteilungen gefunden.Kosten
- Die angebotenen Wohnbaugrundstücke werden zu einem Kaufpreis von 215 EUR/ m² einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) veräußert.
- Zusätzlich zu dem Kaufpreis hat der Erwerber die Kosten für den von der Stadt auf dem Kaufgrundstück errichteten privaten Entwässerungsschacht i. H. v. 1.400 EUR (brutto) zu erstatten.
- Die Kosten für den Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vom Käufer zu tragen.
- Der Erwerb eines Grundstückes ist mit weiteren Kosten (z. B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Gerichtsgebühren) verbunden, die vom Käufer zu übernehmen sind.
- Aufwendungen jeder Art werden dem Erwerber nicht ersetzt.