Richtlinien für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke in den Baugebieten "Westlich Grüner Markenweg" in Einen und "Östliche Ortserweiterung" (Königstal II) in Milte
Die Stadt Warendorf verfolgt mit den vorliegenden Vergaberichtlinien das Ziel, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung sowie die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen zu berücksichtigen.
Die Vergaberichtlinien gelten ausschließlich für die städtischen Grundstücke zur Bebauung mit selbstgenutzten Einfamilienhäusern bzw. Doppel- und Reihenhäuser, nicht aber für die Grundstücke zur Bebauung mit Geschosswohnungsbau.
Bewerbungsverfahren zu den Baugebieten in Einen und Milte:
Bewerbungen können volljährige, natürliche Personen abgeben. Es können sich bis zu zwei Personen bewerben, die in den zukünftigen Haushalt gemeinsam einziehen und gemeinsam Vertragspartei des mit der Stadt abzuschließenden Grundstückskaufvertrags werden (Bewerberhaushalt). Personen, die in der Vergangenheit bereits ein Wohnbaugrundstück von der Stadt erworben haben, können nicht am Verfahren teilnehmen.
Jeder Bewerber(-haushalt) beantwortet die in dem von der Stadt bereitgestellten Fragebogen aufgeführten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß und reicht diesen mit den geforderten Unterlagen und Nachweisen innerhalb der genannten Frist vollständig bei der Stadtverwaltung Warendorf, Amt für Recht und Liegenschaften ein. Es sind sämtliche Personen, die in dem künftigen Haushalt wohnen werden anzugeben, nach Bezug des fertiggestellten Bauvorhabens ist eine amtliche Meldebescheinigung für sämtliche Personen vorzulegen.
Die Möglichkeit zum Erwerb eines Grundstücks erhält zunächst der Bewerber(-haushalt), dessen Bewerbung die höchste Punktzahl erreicht. Fehlende, unvollständige oder nicht fristgerecht vorgelegte Unterlagen und Nachweise haben zur Folge, dass hierauf entfallende Punkte nicht berücksichtigt werden.
Der Bewerber(-haushalt) wird über die Möglichkeit des Erwerbs eines Grundstückes schriftlich informiert und aufgefordert, bis zum auf die Benachrichtigung folgenden Tag eines der noch nicht vergebenen Grundstücke auszuwählen. Es ist daher zwingend erforderlich, dass sich die Interessenten bereits vor bzw. während des Verfahrens mit der Auswahl der in Betracht kommenden Baugrundstücke sowie den Möglichkeiten ihrer Bebauung und der Finanzierung des geplanten Vorhabens befassen.
Bei der Zuteilung von Doppelhausgrundstücken werden dem Bewerber(-haushalt) die Kontaktdaten des potentiellen Doppelhauspartners angegeben, womit sich jeder Bewerber(-haushalt) einverstanden erklärt. Es obliegt sodann dem Bewerber(-haushalt), sich mit dem potentiellen Doppelhauspartner (u.a. auf eine einheitliche Gestaltung der Bebauung) zu verständigen.
Kommt eine Beurkundung des Kaufvertrages mit dem Bewerber(-haushalt) binnen einer Frist von 8 Wochen nach Auswahl des Grundstücks aus Gründen, die weder Stadt noch Notariat zu vertreten haben, nicht zu Stande, fällt das ausgewählte Grundstück zurück in die Masse der verfügbaren Grundstücke und die Stadt wird eine anderweitige Zuteilung vornehmen.