Rohbau eines Gebäudes in Warendorf

Baugebiet Königstal II

Baugebiet Königstal II in Milte

Montage eines Luftbildes und des Bebauungsplanes Königstal II in Milte



Die Stadt Warendorf bietet städtische Baugrundstücke im Baugebiet "Königstal II" in Milte zum Verkauf an.
 

Die Vermarktung der Baulandflächen im Neubaugebiet „Königstal II“ in Milte (Bebauungsplan Nr. 5.06 "östliche Ortserweiterung") hat begonnen und endet am Sonntag, 19.01.2025. Es werden 18 städtische Baugrundstücke für die Einfamilien- und Doppelhausbebauung zum Preis von 215,00 €/qm zum Kauf angeboten. Die Baugrundstücke sind voll erschlossen und werden voraussichtlich ab Frühjahr 2025 bebaubar sein.  

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens.  Sie haben die Möglichkeit, den Bewerbungsbogen direkt online auszufüllen und zu versenden. Die Vergaberichtlinien gelten ausschließlich für die städtischen Grundstücke.

Hinweis:
Zeitgleich startet auch ein Bewerbungsverfahren für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken im Baugebiet "Grüner Markenweg" im Ortsteil Einen. Sofern Interesse besteht, können Sie zusätzlich auch eine Bewerbung für ein Baugrundstück in Einen einreichen.

  • Ihre Bewerbung um ein Baugrundstück (Bewerbungsassistent)

  • Erläuterungen zum Bewerbungsverfahren 

    Richtlinien für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke in den Baugebieten "Östliche Ortserweiterung" (Königstal II) in Milte und "Westlich Grüner Markenweg" in Einen

    Die Stadt Warendorf verfolgt mit den vorliegenden Vergaberichtlinien das Ziel, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung sowie die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen zu berücksichtigen.
    Die Vergaberichtlinien gelten ausschließlich für die städtischen Grundstücke zur Bebauung mit selbst genutzten Einfamilienhäusern bzw. Doppel- und Reihenhäuser, nicht aber für die Grundstücke zur Bebauung mit Geschosswohnungsbau.

    - Hier Link zum Bewerbungsassistenten einbauen oder im Text oben? -

    Bewerbungsverfahren zu den Baugebieten in Milte und Einen:

    Bewerbungen können volljährige, natürliche Personen abgeben. Es können sich bis zu zwei Personen bewerben, die in den zukünftigen Haushalt gemeinsam einziehen und gemeinsam Vertragspartei des mit der Stadt abzuschließenden Grundstückskaufvertrags werden (Bewerberhaushalt). Personen, die in der Vergangenheit bereits ein Wohnbaugrundstück von der Stadt erworben haben, können nicht am Verfahren teilnehmen.

    Jeder Bewerber(-haushalt) beantwortet die in dem von der Stadt bereitgestellten Fragebogen aufgeführten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß und reicht diesen mit den geforderten Unterlagen und Nachweisen innerhalb der genannten Frist vollständig bei der Stadtverwaltung Warendorf, Amt für Recht und Liegenschaften ein. Es sind sämtliche Personen, die in dem künftigen Haushalt wohnen werden anzugeben, nach Bezug des fertiggestellten Bauvorhabens ist eine amtliche Meldebescheinigung für sämtliche Personen vorzulegen.

    Die Möglichkeit zum Erwerb eines Grundstücks erhält zunächst der Bewerber(-haushalt), dessen Bewerbung die höchste Punktzahl erreicht. Fehlende, unvollständige oder nicht fristgerecht vorgelegte Unterlagen und Nachweise haben zur Folge, dass hierauf entfallende Punkte nicht berücksichtigt werden.
    Der Bewerber(-haushalt) wird über die Möglichkeit des Erwerbs eines Grundstückes schriftlich informiert und aufgefordert, bis zum auf die Benachrichtigung folgenden Tag eines der noch nicht vergebenen Grundstücke auszuwählen. Es ist daher zwingend erforderlich, dass sich die Interessenten bereits vor bzw. während des Verfahrens mit der Auswahl der in Betracht kommenden Baugrundstücke sowie den Möglichkeiten ihrer Bebauung und der Finanzierung des geplanten Vorhabens befassen.

    Bei der Zuteilung von Doppelhausgrundstücken werden dem Bewerber(-haushalt) die Kontaktdaten des potentiellen Doppelhauspartners angegeben, womit sich jeder Bewerber(-haushalt) einverstanden erklärt. Es obliegt sodann dem Bewerber(-haushalt), sich mit dem potentiellen Doppelhauspartner (u.a. auf eine einheitliche Gestaltung der Bebauung) zu verständigen.

    Kommt eine Beurkundung des Kaufvertrages mit dem Bewerber(-haushalt) binnen einer Frist von 8 Wochen nach Auswahl des Grundstücks aus Gründen, die weder Stadt noch Notariat zu vertreten haben, nicht zu Stande, fällt das ausgewählte Grundstück zurück in die Masse der verfügbaren Grundstücke und die Stadt wird eine anderweitige Zuteilung vornehmen.

  • Kriterien für die Grundstücksvergabe

    Bei der Ermittlung der Punktzahl des Bewerber(-haushalt)s werden die persönlichen Verhältnisse bei Abgabe der Bewerbung wie folgt berücksichtigt:

    1.1 Anzahl der im künftigen Haushalt des/der Bewerber mit Hauptwohnsitz wohnenden Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres

    1 Kind: 15 Punkte
    2 Kinder: 30 Punkte
    3 Kinder und mehr: 45 Punkte

    Eine ärztlich bescheinigte Schwangerschaft wird berücksichtigt, wenn den Bewerbungsunterlagen ein entsprechender Nachweis beigefügt ist.
    1.2 Anzahl der im künftigen Haushalt des/der Bewerber mit Hauptwohnsitz wohnenden Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres
    1 Kind: 6 Punkte
    2 Kinder: 12 Punkte
    3 Kinder und mehr: 18 Punkte
    1.3 Behinderung oder Pflegegrad des/der Bewerber und/oder eines oder mehrerer im Haushalt wohnender Personen je Schwerbehindertem/Pflegebedürftigem

    Pflegegrad 1: 3 Punkte
    Pflegegrad 2: 6 Punkte
    Pflegegrad 3: 9 Punkte
    Pflegegrad 4: 12 Punkte
    Pflegegrad 5: 15 Punkte

    Schwerbehinderung ab 50%: 6 Punkte

    Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis (Bescheid der Pflegekasse bzw. Schwerbehindertenausweis) beizufügen.

    Freiwillige Tätigkeit des Bewerbers/der Bewerber im Stadtgebiet Warendorf für eine Organisation im Bereich Soziales, Kultur, Bildung, Sport, Kirche, Politik, Feuerwehr, Hilfs- und Rettungsdienst seit mehr als 3 Jahren und mit einem Zeitaufwand von mindestens 100 Stunden pro Jahr (Nachweis durch Bescheinigung der Organisation):
    25 Punkte

    3.1 Bisherige Hauptwohnung oder alleinige Wohnung des Bewerbers/der Bewerber, eines Kindes oder eines Elternteils eines Bewerbers/der Bewerber im Ortsteil, für den diese Bewerbung abgegeben wird: 
    50 Punkte
    3.2 Frühere Hauptwohnung oder alleinige Wohnung eines Bewerbers /der Bewerber im Ortsteil über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren: 
    20 Punkte
    3.3 Bisherige Hauptwohnung oder alleinige Wohnung eines Bewerber / der Bewerber im Stadtgebiet Warendorf:
     10 Punkte
    4 Kein Wohneigentum des/der Bewerber: 
    30 Punkte
    5 Freiwerden einer Wohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau in der Stadt Warendorf durch den Umzug ins Eigenheim (Bindungsfrist der Wohnung beträgt noch mind. 3 Jahre): 
    10 Punkte

    Jedes Kriterium wird einmal pro Bewerbung berücksichtigt mit Ausnahme der Nr. 2 ("freiwillige Tätigkeit"), das pro Person gewertet wird. Soweit ein Bewerber(-haushalt) die gleiche Punktzahl wie ein anderer Bewerber(-haushalt) erreicht, entscheidet das Los. 

    Mit der Unterschrift bestätigt der Bewerber(-haushalt), dass alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgt sind.
    Nicht wahrheitsgemäße Angaben führen zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren. Liegen der Vergabe eines Grundstückes falsche Angaben zu Grunde, so verpflichtet sich der Bewerber(-haushalt) vertraglich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Kaufpreises an die Stadt.

  • Verpflichtungen der Erwerberin/des Erwerbers

    Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Bewerber(-haushalt)
    - eine Weiterveräußerung des Grundstücks in unbebautem Zustand zu unterlassen, innerhalb von drei Jahren nach Baureife des Grundstücks bzw. Eigentumserwerb das Bauvorhaben fertigzustellen,
    - innerhalb von drei Jahren nach Baureife des Grundstücks bzw. Eigentumserwerb das Bauvorhaben fertigzustellen,
    - das errichtete Gebäude für mindestens 10 Jahre (ab Erteilung der Baugenehmigung) selbst zu nutzen.

    Diese Verpflichtungen werden durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Bei Nichterfüllung kann die Stadt die Rückübertragung des Grundstücks gegen zinslose Erstattung des Kaufpreises (sowie ggf. einer gutachterlich zu ermittelnden Entschädigung für aufstehende Gebäude) verlangen. Die Höhe der Entschädigung wird durch Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Warendorf ermittelt. Der Käufer trägt die Kosten der Erstellung.

    Alternativ zur Rückübertragung kann die Stadt eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Kaufpreises verlangen.
    In Fällen besonderer Härte, wie z.B. einer schweren Erkrankung kann die Stadt Ausnahmen von diesen Verpflichtungen zulassen. Die Erwerber müssen das Vorliegen einer besonderen Härte nachweisen.

  • freie Grundstücke

    Hier finden Sie den Plan über freie städtischen Grundstücke:
    Plan städtische Grundstücke Königstal II

  • Blick auf den Bebauungsplan Nr. 5.06 "östliche Ortserweiterung Milte" (Königstal II)

    Die baurechtlichen Bestimmungen zum geltenden Baurecht werden im Bebauungsplan festgesetzt und sind hier ersichtlich: 
    Link zum Bebauungsplan 5.06 "Östliche Ortserweiterung" (Königstal II)

    Fragen dazu beantwortet das Team Bauleitplanung:

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  • Kosten

    • Die angebotenen Wohnbaugrundstücke werden zu einem Kaufpreis von 215 EUR/ m² einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) veräußert.
    • Die Kosten für den Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vom Käufer zu tragen.
    • Der Erwerb eines Grundstückes ist mit weiteren Kosten (z. B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Gerichtsgebühren) verbunden, die vom Käufer zu übernehmen sind.
    • Aufwendungen jeder Art werden dem Erwerber nicht ersetzt.