Rohbau eines Gebäudes in Warendorf

Baugebiet Weidkamp

Baugebiet Weidkamp in Hoetmar

Luftbild Baugebiet Weidkamp mit Bebauungsplan

Im Baugebiet "Weidkamp" in Hoetmar können noch städtische Grundstück erworben werden.

Im Osten des Ortsteils Hoetmar befindet sich das Baugebiet „Weidkamp“. Dort bietet die Stadt Warendorf noch nicht veräußerte Baugrundstücke zum freien Verkauf an. Die angebotenen Wohnbaugrundstücke werden zu einem Kaufpreis von 215 EUR/ m² einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) veräußert. Zusätzlich zu dem Kaufpreis hat der Erwerber die Kosten für die von der Stadt auf dem Kaufgrundstück errichteten privaten Entwässerungsschächte i. H. v. 2.470 EUR (brutto) zu erstatten.

Weitere Informationen zu den weiterhin geltenden Verpflichtungen bei dem Erwerb eines städtischen Grundstücks und zu den Kosten finden Sie in den unten aufgeführten Hinweisen.

Die Vorgaben gelten ausschließlich für die städtischen Grundstücke zur Bebauung mit selbstgenutzten Einfamilienhäusern bzw. Doppel- und Reihenhäuser.

  • Verpflichtung des Erwerbers

    Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Bewerber(-haushalt)

     - eine Weiterveräußerung des Grundstücks in unbebautem Zustand zu unterlassen, innerhalb von drei Jahren nach Baureife des Grundstücks bzw. Eigentumserwerb das Bauvorhaben fertigzustellen,

    - innerhalb von drei Jahren nach Baureife des Grundstücks bzw. Eigentumserwerb das Bauvorhaben fertigzustellen,

    - das errichtete Gebäude für mindestens 10 Jahre (ab Erteilung der Baugenehmigung) selbst zu nutzen.

    Diese Verpflichtungen werden durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Bei Nichterfüllung kann die Stadt die Rückübertragung des Grundstücks gegen zinslose Erstattung des Kaufpreises (sowie ggf. einer gutachterlich zu ermittelnden Entschädigung für aufstehende Gebäude) verlangen. Die Höhe der Entschädigung wird durch Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Warendorf ermittelt. Der Käufer trägt die Kosten der Erstellung.

    Alternativ zur Rückübertragung kann die Stadt eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Kaufpreises verlangen.
    In Fällen besonderer Härte, wie z.B. einer schweren Erkrankung kann die Stadt Ausnahmen von diesen Verpflichtungen zulassen. Die Erwerber müssen das Vorliegen einer besonderen Härte nachweisen.

  • Freie städtische Grundstücke (Plankarte) 

    Hier finden Sie den Plan über freie städtischen Grundstücke:
    Link zum Plan freie Grundstücke

  • Blick auf den Bebauungsplan

    Die baurechtlichen Bestimmungen zum geltenden Baurecht werden im Bebauungsplan festgesetzt und sind hier ersichtlich: 

    Bebauungsplan Nr. 4.15 "Weidkamp"

    Fragen dazu beantwortet das Team Bauleitplanung 

    Keine Abteilungen gefunden.
  • Kosten

    • Die angebotenen Wohnbaugrundstücke werden zu einem Kaufpreis von 215 EUR/ m² einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) veräußert.
    • Zusätzlich zu dem Kaufpreis hat der Erwerber die Kosten für die von der Stadt auf dem Kaufgrundstück errichteten privaten Entwässerungsschächte (jeweils ein Regenwasser- und Schmutzwasserschacht) i. H. v. 2.470 EUR (brutto) zu erstatten.
    • Die Kosten für den Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vom Käufer zu tragen.
    • Der Erwerb eines Grundstückes ist mit weiteren Kosten (z. B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Gerichtsgebühren) verbunden, die vom Käufer zu übernehmen sind.
    • Aufwendungen jeder Art werden dem Erwerber nicht ersetzt.