Rohbau eines Gebäudes in Warendorf

Baugebiet Weidkamp

Baugebiet Weidkamp in Hoetmar

Luftbild Baugebiet Weidkamp mit Bebauungsplan

Die Bewerbungsfrist für die Vergabe von städtischen Grundstücken im Baugebiet "Weidkamp" ist abgelaufen.

Die noch nicht veräußerten Baugrundstücke sind ab sofort im freien Verkauf.
Informationen zu den Verpflichtungen bei dem Erwerbs eines städtischen Grundstücks, wie sie weiterhin gelten, und zu den Kosten finden Sie in den unten aufgeführten Hinweisen.

Die Vergaberichtlinien gelten ausschließlich für die städtischen Grundstücke zur Bebauung mit selbstgenutzten Einfamilienhäusern bzw. Doppel- und Reihenhäuser, nicht aber für die Grundstücke zur Bebauung mit Geschosswohnungsbau.

  • Bewerbungsverfahren und Bewerbungsassistent

    Bewerbungen können volljährige, natürliche Personen abgeben. Es können sich bis zu zwei Personen bewerben, die in den zukünftigen Haushalt gemeinsam einziehen und gemeinsam Vertragspartei des mit der Stadt abzuschließenden Grundstückskaufvertrags werden (Bewerberhaushalt). 
    Personen, die in der Vergangenheit bereits ein Wohnbaugrundstück von der Stadt erworben haben, können nicht am Verfahren teilnehmen. 
    Jeder Bewerber(-haushalt) beantwortet die in dem von der Stadt bereitgestellten
    Fragebogen aufgeführten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß und reicht diesen mit den geforderten Unterlagen und Nachweisen innerhalb der genannten Frist vollständig bei der Stadtverwaltung Warendorf, Amt für Recht und Liegenschaften ein. Es sind sämtliche Personen, die in dem künftigen Haushalt wohnen werden anzugeben, nach Bezug des fertiggestellten Bauvorhabens ist eine amtliche Meldebescheinigung für sämtliche Personen vorzulegen.

    Die Möglichkeit zum Erwerb eines Grundstücks erhält zunächst der Bewerber(-haushalt), dessen Bewerbung die höchste Punktzahl erreicht. Fehlende, unvollständige oder nicht fristgerecht vorgelegte Unterlagen und Nachweise haben zur Folge, dass hierauf entfallende Punkte nicht berücksichtigt werden.

    Der Bewerber(-haushalt) wird über die Möglichkeit des Erwerbs eines Grundstückes schriftlich informiert und aufgefordert, bis zum auf die Benachrichtigung folgenden Tag eines der noch nicht vergebenen Grundstücke auszuwählen. Es ist daher zwingend erforderlich, dass sich die Interessenten bereits vor bzw. während des Verfahrens mit der Auswahl der in Betracht kommenden Baugrundstücke sowie den Möglichkeiten ihrer Bebauung und der Finanzierung des geplanten Vorhabens befassen.

    Bei der Zuteilung von Doppelhausgrundstücken werden dem Bewerber(-haushalt) die Kontaktdaten des potentiellen Doppelhauspartners angegeben, womit sich jeder Bewerber(-haushalt) einverstanden erklärt. Es obliegt sodann dem Bewerber(-haushalt), sich mit dem potentiellen Doppelhauspartner (u.a. auf eine einheitliche Gestaltung der Bebauung) zu verständigen.

    Kommt eine Beurkundung des Kaufvertrages mit dem Bewerber(-haushalt) binnen einer Frist von 8 Wochen nach Auswahl des Grundstücks aus Gründen, die weder Stadt noch Notariat zu vertreten haben, nicht zu Stande, fällt das ausgewählte Grundstück zurück in die Masse der verfügbaren Grundstücke und die Stadt wird eine anderweitige Zuteilung vornehmen.

  • Kriterien für die Grundstücksvergabe (Vergabe von Punkten)

    Bei der Ermittlung de Punktzahl des Bewerber(-haushalts) werden die persönlichen Verhältnisse bei Abgabe der Bewerbung wie folgt berücksichtigt:

    Nr.

    Kriterium

    Punkte

    1.1

    Anzahl der im künftigen Haushalt des/der Bewerber mit Hauptwohnsitz wohnenden Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres

    1 Kind 
    2 Kinder 
    3 Kinder und mehr 

    Eine ärztlich bescheinigte Schwangerschaft wird berücksichtigt, wenn den Bewerbungsunterlagen ein entsprechender Nachweis beigefügt ist.

    15
    30
    45 

    1.2

    Anzahl der im künftigen Haushalt des/der Bewerber mit Hauptwohnsitz wohnenden Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres

    1 Kind 
    2 Kinder 
    3 Kinder und mehr



     6
    12
    18

    1.3

    Behinderung oder Pflegegrad des/der Bewerber und/oder eines oder mehrerer im Haushalt wohnender Personen je Schwerbehindertem/Pflegebedürftigem

    Pflegegrad 1 
    Pflegegrad 2 
    Pflegegrad 3
    Pflegegrad 4 
    Pflegegrad 5 
    Schwerbehinderung ab 50% 
    Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis (Bescheid der Pflegekasse bzw. Schwerbehindertenausweis) beizufügen.

     3
     6
     9
    12
    15
     6
    2

    Freiwillige Tätigkeit des Bewerbers/der Bewerber im Stadtgebiet Warendorf für eine Organisation im Bereich Soziales, Kultur, Bildung, Sport, Kirche, Politik, Feuerwehr, Hilfs- und Rettungsdienst seit mehr als 3 Jahren und mit einem Zeitaufwand von mindestens 100 Stunden pro Jahr (Nachweis durch Bescheinigung der Organisation)

    25

    3.1

    Bisherige Hauptwohnung oder alleinige Wohnung eines Bewerber / der Bewerber im Ortsteil

    30

    3.2

    Frühere Hauptwohnung oder alleinige Wohnung eines Bewerbers /der Bewerber im Ortsteil über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren.

    20

    3.3

    Bisherige Hauptwohnung oder alleinige Wohnung eines Bewerber / der Bewerber im Stadtgebiet Warendorf

    10

    4

    Kein Wohneigentum des/der Bewerber

    30

    5

    Freiwerden einer Wohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau in der Stadt Warendorfdurch den Umzug ins Eigenheim (Bindungsfrist der Wohnung beträgt noch mind. 3 Jahre)

    10

    Jedes Kriterium wird einmal pro Bewerbung berücksichtigt mit Ausnahme der Nr. 2 („freiwillige Tätigkeit“), das pro Person gewertet wird. Soweit ein Bewerber(-haushalt) die gleiche Punktzahl wie ein anderer Bewerber(-haushalt) erreicht, entscheidet das Los.

    Mit der Unterschrift bestätigt der Bewerber(-haushalt), dass alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgt sind. Nicht wahrheitsgemäße Angaben führen zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren. Liegen der Vergabe eines Grundstückes falsche Angaben zu Grunde, so verpflichtet sich der Bewerber(-haushalt) vertraglich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Kaufpreises an die Stadt.

  • Verpflichtung des Erwerbers

    Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Bewerber(-haushalt)

     - eine Weiterveräußerung des Grundstücks in unbebautem Zustand zu unterlassen, innerhalb von drei Jahren nach Baureife des Grundstücks bzw. Eigentumserwerb das Bauvorhaben fertigzustellen,

    - innerhalb von drei Jahren nach Baureife des Grundstücks bzw. Eigentumserwerb das Bauvorhaben fertigzustellen,

    - das errichtete Gebäude für mindestens 10 Jahre (ab Erteilung der Baugenehmigung) selbst zu nutzen.

    Diese Verpflichtungen werden durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Bei Nichterfüllung kann die Stadt die Rückübertragung des Grundstücks gegen zinslose Erstattung des Kaufpreises (sowie ggf. einer gutachterlich zu ermittelnden Entschädigung für aufstehende Gebäude) verlangen. Die Höhe der Entschädigung wird durch Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Warendorf ermittelt. Der Käufer trägt die Kosten der Erstellung.

    Alternativ zur Rückübertragung kann die Stadt eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Kaufpreises verlangen.
    In Fällen besonderer Härte, wie z.B. einer schweren Erkrankung kann die Stadt Ausnahmen von diesen Verpflichtungen zulassen. Die Erwerber müssen das Vorliegen einer besonderen Härte nachweisen.

  • Freie Grundstücke (Plankarte) 

    Hier finden Sie den Plan über die städtischen Grundstücke, die noch zur Verfügung stehen:

    Plan freie Grundstücke

  • Blick auf den Bebauungsplan

    Die baurechtlichen Bestimmungen zum geltenden Baurecht werden im Bebauungsplan festgesetzt und sind hier ersichtlich: 

    Bebauungsplan Nr. 4.15 "Weidkamp"

    Fragen dazu beantwortet das Team Bauleitplanung 

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  • Kosten

    • Die angebotenen Wohnbaugrundstücke werden zu einem Kaufpreis von 170 EUR/ m² einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) veräußert.
    • Zusätzlich zu dem Kaufpreis hat der Erwerber die Kosten für die von der Stadt auf dem Kaufgrundstück errichteten privaten Entwässerungsschächte (jeweils ein Regenwasser- und Schmutzwasserschacht) i. H. v. 2.470 EUR (brutto) zu erstatten.
    • Die Kosten für den Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vom Käufer zu tragen.
    • Der Erwerb eines Grundstückes ist mit weiteren Kosten (z. B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Gerichtsgebühren) verbunden, die vom Käufer zu übernehmen sind.
    • Aufwendungen jeder Art werden dem Erwerber nicht ersetzt.