Bauleitplanung
Die Bauleitplanung (Stadtplanung) steuert die künftige räumliche Entwicklung einer Stadt und ihrer (ländlichen) Teilräume und leistet einen grundlegenden Beitrag zur städtebaulichen Ordnung und Weiterentwicklung einer Stadt. Die Aufgabenbereiche sind sehr vielfältig und erstrecken sich über die Bereiche Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen, Anlagen für die Ver- und Entsorgung sowie den Natur- und Landschaftsschutz und die Grünstrukturen in einer Stadt. Neben des gebauten Raumes einer Stadt beschäftigt sich das Amt Stadtplanung im Sinne der Nachhaltigkeit also auch mit sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten im stadträumlichen Kontext.
Durch informelle (z.B. Einzelhandelskonzepte oder integrierte Stadtentwicklungskonzepte) und formelle (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) Instrumente schafft die Stadtplanung die Voraussetzungen für die räumliche Entwicklung einer Stadt.
Sie prägt damit das Warendorfer Stadtbild und hat so einen direkten Einfluss auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.
Wichtige Instrumente der Bauleitplanung sind zum einen der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und anderen der Bebauungsplan (konkrete und rechtsverbindliche Festsetzungen).
Diese Bauleitpläne sind immer dann aufzustellen, wenn die städtebauliche Entwicklung und Ordnung dies erfordert (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Um insbesondere die gebaute Umwelt der Stadt Warendorf zukunftsfähig zu machen, hat der Klimaschutz- und die Klimaanpassung eine besondere Relevanz sowohl in informellen als auch formellen Instrumenten der Stadtplanung.
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