Der Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan ist nach § 10 Absatz 1 BauGB eine gemeindliche Satzung und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen zur Bebaubarkeit von Grundstücken und Teilräumen einer Stadt. Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und wird aus ihm entwickelt. Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teilraumes einer Stadt. So können in einem Bebauungsplan ganz konkrete Festsetzungen zur Bebaubarkeit von Grundstücken und Teilräumen getroffen werden. Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
Im Baugesetzbuch unter § 9 BauGB werden die möglichen Festsetzungen in einem Bebauungsplan geregelt und konkretisiert. So können z.B. Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe von Baufeldern getroffen werden. Aber auch Verkehrsflächen, Grünstrukturen und Flächen für den ökologischen Ausgleich der Baumaßnahmen können im Bebauungsplan festgesetzt werden. Ebenso wie auch der Flächennutzungsplan, besteht auch der Bebauungsplan aus einer Planzeichnung und einer Begründung, in der die Zielsetzung der Planung, die Festsetzungen und gestalterischen Anforderungen erläutert und städtebaulich begründet werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben verbindlich, da sie vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen werden und durch seine Bekanntmachung zum Ortsrecht werden (§ 10 Abs. 1 BauGB).
interaktive Bebauungsplanübersicht
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne sowie deren Änderungen sind in der interaktiven Übersichtskarte einsehbar.
Zur interaktiven Übersichtkarte aller BebauungspläneDieser Karte können Sie die aktuelle planungsrechtliche Situation im Stadtgebiet entnehmen, welche Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben ist. Dargestellt werden rechtsverbindliche Bebauungspläne und weitere gültige Satzungen sowie Bebauungspläne und Satzungen, die sich im Aufstellungsverfahren befinden.
Flächen, welche nicht farbig gekennzeichnet sind, liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bzw. einer Satzung. In diesen Fällen wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 und § 35 Baugesetzbuch beurteilt.
Eine Ausnahme bildet die Innenbereichssatzung, in deren Geltungsbereich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben explizit gemäß §34 BauGB beurteilt wird.Bebauungspläne im Verfahren
Hier erhalten Sie einen Überblick über alle sich im Verfahren befindenden Bebauungspläne. Bei Bebauungsplänen, die sich derzeit in der Beteiligung befinden, kann über die entsprechenden Links direkt eine Stellungnahme abgeben.
rechtsverbindliche Bebauungspläne
Bebauungspläne, die durch die Zustimmung des Rates der Stadt Warendorf Rechtskraft erlangt haben, sind "rechtverbindlich" und werden in der unten stehenden Liste aufgeführt. Sie sind als Satzung der Stadt Warendorf beschlossen und beispielsweise für die Errichtung von baulichen Anlagen bindend.
Übersicht aller rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Warendorf
aktuelle Bürgerbeteiligungen
Befindet sich ein Bauleitplan in der öffentlichen Beteiligung, können Sie hier die Planunterlagen einsehen und eine Stellungnahme abgeben.
Übersicht über die Bauleitpläne im VerfahrenPlanungskonzepte
Hier erhalten Sie einen Überblick über die informellen Planungskonzepte der Stadt Warendorf.
informelle Planungskonzeptebaurechtliche Satzungen
Hier erhalten Sie einen Überblick über alle baurechtlichen Satzungen der Stadt Warendorf.
baurechtliche SatzungenAblauf eines Bauleitplanverfahrens
Bis ein Baugrundstück bebaut werden darf kann manchmal viel Zeit vergehen. Warum das so ist und welche gesetzlich vorgegebenen Hürden zu nehmen sind erfahren Sie hier:
Hier ist der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens ausführlich erklärt.