Der Flächennutzungsplan
Ein Flächennutzungsplan (FNP) stellt als vorbereitender Bauleitplan die langfristig beabsichtigte Art der Bodennutzung einer Gemeinde dar, die auf der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung basiert. Diese Darstellung erfolgt flächenhaft und nicht parzellenscharf. Die Inhalte eines Flächennutzungsplanes sind in § 5 BauGB aufgeführt. Ein Flächennutzungsplan stellt die Grundlage für die einzelnen Bebauungspläne dar und wird selber aus dem Regionalplan entwickelt.
Während Bebauungspläne jeweils nur für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt werden, bezieht sich der Flächennutzungsplan auf das gesamte Gemeindegebiet unserer Stadt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Warendorf ist seit 1980 rechtskräftig und wurde 2010 im Rahmen der 91. Änderung unter Einbeziehung der bis dato wirksamen Änderungen überarbeitet und digitalisiert. Er umfasst das Stadtgebiet von Warendorf sowie die Ortsteile Freckenhorst, Hoetmar, Milte, Einen und Müssingen.
Seit Beginn der Rechtskraft wurde der Warendorfer Flächennutzungsplan über achtzig Mal im Rahmen von Änderungsverfahren angepasst. Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes erfolgten meist im Parallelverfahren zur Aufstellung neuer Bebauungspläne oder durch eine Berichtigung im Rahmen der beschleunigten und vereinfachten Aufstellungsverfahren gemäß §13 und 13a BauGB.
Dazu wurden Bürgerinnen und Bürger, Behörden und andere Träger öffentlicher Belange beteiligt.