Baulasten, Vollmacht, Akteneinsicht
Baulasten sind öffentlich rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückeigentümer*in gegenüber der Baubehörde oder Dritten.
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Die Baubehörde führt ein Baulastenverzeichnis. Hier werden o.g. Vereinbarungen zwischen Grundstückseigentümer*innen und Baubehörde bzw. Dritten verbindlich festgehalten. Auskünfte können mittels einer entsprechenden Vollmacht erteilt werden. Sofern eine rechtsverbindliche Auskunft gewünscht wird, fallen Gebühren an.
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Das Bauaktenarchiv der Stadt Warendorf umfasst eine Sammlung der Baugenehmigungsakten. Diese können bei Bedarf von den Gebäudeeigentümer*innen eingesehen werden. Mittels einer Vollmacht kann dieses Recht auch auf Dritte übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass hierbei Gebühren anfallen.
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