Unterlagen zur Einreichung eines Bauantrages
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Der Kreis Warendorf, Amt für Geoinformationen, stellt einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster kostenpflichtig bereit. Unabhängig von den Öffnungszeiten ist es online möglich für jedes Grundstück im Kreis Warendorf einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster zum Selbstausdrucken herunterzuladen.
Baubeschreibung
Mit der Baubeschreibung sind allgemeine Angaben hinsichtlich der beabsichtigten Bauausführung vorzunehmen, die die Genehmigungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens benötigt.
Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlagen
Mit der Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen sind ausführliche Angaben hinsichtlich des geplanten Gewerbes vorzunehmen, die insbesondere u.a. Angaben zu Betriebszeiten, Arbeitsabläufen, Sozialeinrichtungen und dem Immissionsschutz enthalten müssen. Diese Betriebsbeschreibung dient neben der Genehmigungsbehörde weiteren Behörden zur Abgabe von Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren.
Formular Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlagen (Anlage 1/8)
Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlagen
Mit der Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben sind der Genehmigungsbehörde ausführliche Angaben darüber zu machen, dass das konkrete Bauvorhaben auch tatsächlich einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient.
Formular Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlagen (Anlage I/9)
Brandschutznachweis
Als Brandschutz werden die Schutzmaßnahmen bezeichnet, welche die der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen. Auch die Rettung von Lebewesen sowie wirkungsvolle Löscharbeiten bei einem Brand gehören zum Brandschutz. In den Bauordnungen wird dem Thema besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Hierbei geht es um Bauvorschriften, welche im Falle eines Brandes Fluchtmöglichkeiten bieten oder es geht um die Beschaffenheit von Bauteile, damit sie im Brandfall möglichst lange Bestand haben. Die wesentlichen Informationen zum Brandschutz können im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren mit folgendem Formular erbracht werden.
Bitte beachten Sie, dass für Sonderbauten generell Angaben zum Brandschutz gemacht werden müssen.
Bauen im Außenbereich / Eingriffs- und Kompensationsbilanzierung
Das Erteilen einer Baugenehmigung für ein Bauvorhaben im Außenbereich setzt voraus, dass die neu bebauten und versiegelten Flächen für die Natur und Landschaft auszugleichen sind.
Entsprechend § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stellt das Bauen im Außenbereich einen Eingriff in die Natur und Landschaft dar. Es muss dafür eine Ausgleichsbilanzierung zur Kompensation von Inanspruchnahme der Außenbereichsflächen durchgeführt werden.
Info: Übersicht "Warendorfer Modell"Dazu dient das Formular „Eingriffs- und Kompensationsbilanzierung “, welches einem Bauantrag für ein Bauvorhaben im Außenbereich beizufügen ist. In einem Lageplan des Baugrundstückes sind dazu die geplanten Ausgleichsmaßnahmen darzustellen. Das Formular und der Lageplan werden an die zuständige Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf zur Beteiligung weitergeleitet. Das Amt für Planung und Naturschutz des Kreises gibt dann seine Stellungnahme zum Bauvorhaben ab, welche Bestandteil der Baugenehmigung in Form von Nebenbestimmungen wird.
Protokoll einer Artenschutzprüfung
Bei Bauvorhaben in Gebieten mit älteren Bebauungsplänen, aber auch bei Einzelbauvorhaben z.B. im Außenbereich oder im Innenbereich (z. B. Änderung eines leerstehendes Gebäudes) und Beseitigungsanzeigen sind Angaben zum Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG zu machen.
Im Zuge des Bau- bzw. Abbruchantrages müssen die Protokollbögen A und B der Artenschutzprüfung vom Antragsteller ausgefüllt und beim zuständigen Bauamt eingereicht werden.
Formular Artenschutzprüfung A
Formular Artenschutzprüfung BIm Protokollbogen A ist ein Feld mit einer kurzen Begründung auszufüllen, warum keine Verbote des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, siehe unten) durch das Vorhaben ausgelöst werden, wenn die Frage in Stufe I (Vorprüfung) mit „nein“ beantwortet wird. Dies ist unbedingt vom Antragsteller oder einem entsprechenden Gutachter auszufüllen. Ansonsten gilt der Bogen als ungültig.
Weitere Informationen zum Thema Artenschutz in Nordrhein-Westfalen finden Sie auch auf den Internetseiten des LANUVWeitere Informationen / Nützliches
Der Gesetzgeber gibt vor, dass zum genauen Nachweis nicht nur Grundstücke, sondern auch Gebäude vollständig und geometrisch genau nachgewiesen werden müssen. Diese Daten werden im Liegenschaftskataster vorgehalten. Grundstückseigentümer*innen sowie Erbbauberechtigte sind gesetzlich verpflichtet ihre neu errichtete Gebäude u.ä. einmessen zu lassen.
Weitere Informationen zur Gebäudeeinmessung (Kreis Warendorf)
Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht (Anlage I/11)Persönliche Sicherheit und Einbruchschutz / Beratung der Polizei Warendorf