Denkmalschutz und Stadtarchäologie
Das Team Denkmalschutz wird u.a. als "Untere Denkmalbehörde der Stadt Warendorf" verstanden und bezeichnet. Hier werden auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes NRW Denkmäler als Bau, Garten-, Boden- oder bewegliche Denkmäler in die Denkmalliste der Stadt eingetragen, Erlaubnisse zu ihrer Veränderung erteilt, ggf. Fördergelder gewährt und Bescheinigungen über entstandene Kosten zur Vorlage bei den Finanzämtern ausgestellt.
Seit 2023 verfügt die Stadt Warendorf auch über ein eigenes Team Stadtarchäologie, die dem Amt 63 Bauordnung und Denkmalpflege angegliedert ist. Im Rahmen der gesetzlichen Bodendenkmalpflege werden hier vor Baubeginn alle bodendenkmalpflegerischen Begebenheiten in enger Zusammenarbeit mit dem LWL-Außenstelle Münster- gesichert und erforscht.