Denkmalschutz
Rund 560 Denkmäler zählt die Liste der Denkmäler im gesamten Stadtgebiet von Warendorf. Die respektvolle Erhaltung des historischen Erbes zum einen als auch die Dokumentation für die Nachwelt sind wesentliche Aufgaben des Denkmalschutzes.
Es ist das Ziel des Denkmalschutzes, dafür zu sorgen, dass Denkmäler dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden.
Denkmäler können unterschiedliche Dinge, Objekte oder Anlagen sein, müssen aber für die Bedeutung der Stadt, die Geschichte der Menschen oder auch für die Arbeitswelt von Bedeutung sein.
In Warendorf hat sich im Besonderen die historische Altstadt mit ihren prachtvollen Bürgerhäusern und ihren kleinen Arbeiterwohnhäusern am Altstadtrand (Gademe) erhalten. Aber auch in den Außenbereichen unserer Stadt finden sich viele imposante Hofanlagen mit Wohn- und Stallgebäuden, Speichern, Scheunen oder Bildstöcken, die mit Unterstützung der örtlichen Denkmalbehörde und der Fachbehörde (LWL, Münster) gerettet und erhalten werden konnten.
Die Denkmalpflege kümmert sich um alles, was auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes NRW als Bau, Boden- oder bewegliche Denkmäler in die Denkmalliste der Stadt eingetragen worden ist oder einzutragen ist. Hier werden Erlaubnisse zur Veränderung eines Denkmals erteilt, ggf. Fördergelder gewährt und Bescheinigungen über entstandene Kosten zur Vorlage bei den Finanzämtern ausgestellt.
Durch die bedeutsame historischen Zusammenhänge in unserer Stadt gibt es nicht nur oberirdisch erhaltenswerte Substanz zu bewahren, sondern ist es ebenso erforderlich nach noch nicht Entdecktem unterhalb der Erdoberfläche zu forschen. Diese Aufgaben werden seit Januar 2023 vom städtischen Team der Stadtarchäologie übernommen.
Dieser Link führt zu den Internetseiten der Stadtarchäologie Warendorf