Fachwerk Kesselstraße

Denkmalschutz

Denkmalschutz

Rund 560 Denkmäler zählt die Liste der Denkmäler im gesamten Stadtgebiet von Warendorf. Die respektvolle Erhaltung des historischen Erbes zum einen als auch die Dokumentation für die Nachwelt sind wesentliche Aufgaben des Denkmalschutzes.
Es ist das Ziel des Denkmalschutzes, dafür zu sorgen, dass Denkmäler dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden.
Denkmäler können unterschiedliche Dinge, Objekte oder Anlagen sein, müssen aber für die Bedeutung der Stadt, die Geschichte der Menschen oder auch für die Arbeitswelt von Bedeutung sein.

In Warendorf hat sich im Besonderen die historische Altstadt mit ihren prachtvollen Bürgerhäusern und ihren kleinen Arbeiterwohnhäusern am Altstadtrand (Gademe) erhalten. Aber auch in den Außenbereichen unserer Stadt finden sich viele imposante Hofanlagen mit Wohn- und Stallgebäuden, Speichern, Scheunen oder Bildstöcken, die mit Unterstützung der örtlichen Denkmalbehörde und der Fachbehörde (LWL, Münster) gerettet und erhalten werden konnten.

Die Denkmalpflege kümmert sich um alles, was auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes NRW als Bau, Boden- oder bewegliche Denkmäler in die Denkmalliste der Stadt eingetragen worden ist oder einzutragen ist. Hier werden Erlaubnisse zur Veränderung eines Denkmals erteilt, ggf. Fördergelder gewährt und Bescheinigungen über entstandene Kosten zur Vorlage bei den Finanzämtern ausgestellt.

Durch die bedeutsame historischen Zusammenhänge in unserer Stadt gibt es nicht nur oberirdisch erhaltenswerte Substanz zu bewahren, sondern ist es ebenso erforderlich nach noch nicht Entdecktem unterhalb der Erdoberfläche zu forschen. Diese Aufgaben werden seit Januar 2023 vom städtischen Team der Stadtarchäologie übernommen.

Dieser link führt zu den Internetseiten der Stadtarchäologie Warendorf

  • Denkmalliste Stadt Warendorf

    Die Denkmalliste der Stadt Warendorf umfasst rund 540 Baudenkmäler der Kategorie "A", davon überwiegend Wohn- und Geschäftshäuser, Hofanlagen und dazugehörige Gebäude oder auch Kirchen, Bildstöcke und Wegekreuze. Herausragende Bauwerke wie Gedenkstätten oder auch besondere Grabsteinanlagen auf dem Friedhof können auch in die Liste der Denkmäler aufgenommen werden.
    Ebenso zusammengefasst in der Kategorie "B" sind alle Bodendenkmäler, die in der Regel unterirdisch noch erhalten sind. Das können z.B. im Erdreich noch vorhandene Grundrisse längst beseitigter Gebäude sein. Bewegliche Denkmäler aus der Kategorie "C" sind nicht öffentlich und werden deshalb nicht dargestellt. Das sind i.d.R. Gegenstände oder Reliefs, die nicht mit dem Erdreich verbunden sind.
    Vorausgehend einer Eintragung als Denkmal ist stets eine Prüfung des eigentlichen Denkmalwertes durch die Obere Denkmalbehörde (Münster), die Eintragung eines Denkmals erfolgt durch die untere Denkmalbehörde der Stadt Warendorf.
    Hier können Sie sich die aktuelle Liste der Denkmäler herunterladen 

  • Denkmäler in der Altstadt

    Altstadt Warendorf mit Eintrag der Boden- und Baudenkmäler

    Nahezu die Hälfte aller Denkmäler der Stadt Warendorf sind in der Altstadt Warendorfs zu finden. Dass sie heute wieder erstrahlen ist dem Einsatz vieler Eigentümer*innen sowie engagierten Vereinen und ehrenamtlichen Akteuren zu verdanken. Bürgerhäuser aus sechs Jahrhunderten, insbesondere rund um den historischen Marktplatz lassen noch heute erahnen, welche Rolle Warendorf in Zeiten der Hanse gespielt hat.

  • Steuerbescheinigungen

    Der Umbau, die Sanierung oder der Erhalt eines Baudenkmals ist oftmals mit erhöhten Kosten verbunden, sodass hier das Steuerrecht eine Erleichterung für die Eigentümer vorsieht.
    Um diese Steuervergünstigungen zu erlangen, ist ein „Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung“ nach Abschluss der Arbeiten bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen. Hierbei ist besonders von Bedeutung, dass eine ausgefüllte Rechnungsliste und sortierte Originalbelege dem Antrag beiliegen.
    Weitere wichtige Informationen zur Antragsstellung können Sie den unten aufgeführten Hinweisblättern entnehmen. 
    Hinweise für die Beantragung einer Steuerbescheinigung 
    Hinweise die zur Nichtanerkennung bzw. Kürzung von Aufwendungen führen

    Ist ein Antrag eingereicht, wird dieser auf Grundlage der „Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG)“ geprüft. Danach kann die „Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f und 11b EStG für die Erlangung von Steuervergünstigungen gem. § 36 DSchG NRW“ erteilt werden, die Sie dann zusammen mit Ihrer Steuererklärung dem Finanzamt vorlegen können.

    Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Steuerbescheinigung gebührenpflichtig ist.

    Hier können Sie die erforderlichen Formulare abrufen:

    Formular Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung
    Anlage Nr. 5: Rechnungsaufstellung (bitte xls-Format beibehalten)
    Anlage Nr. 6: Investoren Aufwendungen  
    Anlage Nr. 9: Mehrere Eigentümer (Teilobjekte)
    Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b EStG

  • Denkmalrechtliche Erlaubnis

    Möchten Sie Ihr denkmalgeschütztes Gebäude (oder ein Gebäude in der engeren Umgebung eines Denkmals) verändern und beispielsweise ein Fassadenanstrich, eine Dachinstandsetzung oder eine Komplettsanierung vornehmen, benötigen Sie vor Umsetzung der Maßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
    Sie ist bei der Unteren Denkmalbehörde mit dem unten aufgeführten Antragsformular zu beantragten.

    Ihr Antrag wird in enger Absprache mit der Denkmalfachbehörde (LWL Münster) geprüft.  Sobald die Erlaubnis vorliegt, können Sie mit der Umsetzung Ihrer Baumaßnahme beginnen.

    Keine Leistungen gefunden.

    Antrag Formular: Baudenkmal denkmalpflegerische Erlaubnis 
    Antrag Formular: Bodendenkmal denkmalpflegerische Erlaubnis
    Antrag Formular: bewegliches Denkmal denkmalpflegerische Erlaubnis
    Antrag Formular Gartendenkmal denkmalpflegerische Erlaubnis

  • Rechtsgrundlagen / Gesetze / Satzungen 

    Gestaltungssatzung zum Schutz des Stadtbildes im historischen Stadtkern der Stadt Warendorf

    Altstadtensemble mit Fachwerkhäusern an der Lilienstraße

    Das Bild des historischen Stadtkerns ist geprägt von seinem reichen baukulturellen Erbe aus den Stilepochen der vergangenen Jahrhunderte seit dem Mittelalter.
    Vor diesem Hintergrund muss ein bewusster und behutsamer Umgang mit dem überlieferten baulichen Erbe an baulicher Substanz und städtebaulicher Struktur die Richtschnur des Handelns in Städten mit historischen Stadtkernen wie Warendorf sein. In NRW zählt Warendorf mit seinen rund 250 Denkmälern und vielen weiteren erhaltenswerten Gebäuden in seinem historischen Stadtkern zu den besonders bemerkenswerten und hervorragenden Beispielen im Lande.
    Die Gestaltungssatzung soll daher nicht nur eine Vorgabe, sondern auch eine Orientierungshilfe beim Bauen im historischen Stadtkern von Warendorf bieten.
    Des Weiteren regelt sie auch die Verwendung von Solar-Dachziegeln und die Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen.  Das Denkmalschutzgesetz erfordert eine Abstimmung, wenn es sich bei dem Gebäude um ein Denkmal handelt oder wenn die Maßnahme in der Nachbarschaft eines oder mehrerer Denkmäler geplant ist.

    Hier können Sie die Gestaltungssatzung herunterladen
    Übersichtplan Gestaltungssatzung

    Die Gestaltungsleitlinien der Stadt Warendorf

    Mit den Gestaltungsleitlinien sollen der eingeschlagene Weg einer behutsamen Innenstadtentwicklung fortgeführt werden. In den Leitlinien werden die zentralen Aussagen der bestehenden Gestaltungssatzung durch eine Vielzahl an Zeichnungen, Bildbeispielen und er[1]läuternden Texten konkretisiert. 

    Gestaltungsleitlinien für die Altstadt Warendorf

    Die Erhaltungssatzung der Stadt Warendorf

    Der Altstadtbereich der Stadt Warendorf wird in seinem historisch gewachsenen Stadtgrundriss und Gesamterscheinungsbild durch Straßenzüge, Platzbildungen und von Einzelbauten sowie Gebäudegruppen mit zum überwiegenden Teil schützenswerter Bausubstanz geprägt. Durch die Erhaltungssatzung soll die Rechtsgrundlage zum Schutz bzw. zur Erhaltung baulicher Anlagen geschaffen werden, die das Straßen[1]und Ortsbild prägen oder die von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind.
    Erhaltungssatzung

    Denkmalschutzgesetz NRW

    Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse. Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken.

    Dieser link führt zum Denkmalschutzgesetz NRW

  • Zuschüsse

    Ein Baudenkmal instand zu halten ist oftmals teurer, als ein nicht denkmalgeschütztes Gebäude zu sanieren.

    Aus diesem Grund gibt es verschiedene Förderprogramme und somit finanzielle Unterstützung vom Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Warendorf, um das baukulturelle Erbe zu erhalten. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Warendorf und das Quartiersbüro in der Warendorfer Altstadt stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

    Stadtpauschale Stadt Warendorf

    Die Stadt Warendorf gewährt jährlich mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel Zuschüsse zur Durchführung kleinerer privater denkmalpflegerischer Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet. Private Denkmaleigentümer können Pauschalmittel von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten erhalten. Die ermittelte Zuwendung liegt bei mindestens 200 € und maximal bei 10.000 €.

    Hierbei können Maßnahmen an Gebäudeteilen gefördert werden, die

    • allein aufgrund ihrer Denkmaleigenschaft zu erhalten sind und keinen Einfluss auf den Nutzwert des Gebäudes haben, wie zum Beispiel die Erhaltung von Stuck-, Schnitz- oder Sandsteinornamentik, Bildstöcken und Malereien.
    • dem dauerhaften Erhalt des Baudenkmals dienen, wie zum Beispiel Sicherungsmaßnahmen, Reparaturen und die Aufarbeitung von Holzfenstern.
    • der Bauvoruntersuchung, der wissenschaftlichen Erforschung und Erfassung sowie der Präsentation dienen.

    Antrag Formular: Stadtpauschale
    Richtlinie über Stadtpauschale der Stadt Warendorf 



    Einzelförderungen

    Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Einzelmaßnahmen, die dem Erhalt und der Pflege von Baudenkmälern dienen.
    Der Antrag ist online beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalens zu stellen. Das Antragsformular und weitere Informationen können Sie direkt der Internetseite des Ministeriums entnehmen:

    Zum Denkmalförderprogamm Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW


    Fassaden- und Hofprogramm

    Die Gebäudefassaden sowie Hof- und Gartenflächen stellen häufig die Visitenkarte einer Stadt dar. Auch in Warendorf bedürfen die Fassaden, Hof-und Gartenflächen oftmals einer Aufwertung um ein attraktiveres Stadtbild zu stärken.

    Nähere Informationen dazu, sowie Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf den Internetseiten des Quartiersbüros Warendorf.
    www.altstadt-warendorf.de (Fassaden-und Hofprogramm)

  • Vollmacht Akteneinsicht

    Zur Einsichtnahme der Denkmalakten bedarf es vom Eigentümer/von der Eigentümerin eines Baudenkmals eine Vollmacht. Ebenso können analoge oder digitale Auszüge gebührenpflichtig angefertigt werden.

    Vollmacht Akteneinsicht

  • Weitere links zum Thema Denkmalpflege