Ausschnitt eines Stadtmodells als Symbolbild für die Stadtplanung

Stadtplanung

Stadtplanung

Die Stadtplanung steuert die künftige räumliche Entwicklung einer Stadt und ihrer (ländlichen) Teilräume und leistet einen grundlegenden Beitrag zur städtebaulichen Ordnung und Weiterentwicklung einer Stadt.
Die Aufgabenbereiche der Stadtplanung sind sehr vielfältig und erstrecken sich über die Bereiche Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen, Anlagen für die Ver- und Entsorgung sowie den Natur- und Landschaftsschutz und die Grünstrukturen in einer Stadt. Neben des gebauten Raumes einer Stadt beschäftigt sich die Stadtplanung im Sinne der Nachhaltigkeit also auch mit sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten im stadträumlichen Kontext.

Durch informelle (z.B. Einzelhandelskonzepte oder integrierte Stadtentwicklungskonzepte) und formelle (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) Instrumente schafft die Stadtplanung die Voraussetzungen für die räumliche Entwicklung einer Stadt.
Sie prägt damit  das Warendorfer Stadtbild und hat so einen direkten Einfluss auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.

Symbolbild für die Stadtplanung mit Gesetzbuch und Zeichenmaterial

Ein wichtiges Instrument der Stadtplanung ist die Bauleitplanung, welche sich aus dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen  zusammensetzt. Diese Bauleitpläne sind immer dann aufzustellen, wenn die städtebauliche Entwicklung und Ordnung dies erfordert (§ 1 Abs. 3 BauGB).


Um insbesondere die gebaute Umwelt der Stadt Warendorf zukunftsfähig zu machen, hat der Klimaschutz- und die Klimaanpassung eine besondere Relevanz sowohl in informellen als auch formellen Instrumenten der Stadtplanung.

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