symbolhafter Ausschnitt aus einem Bebauungsplan 

Der Bebauungsplan

Der Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan ist nach § 10 Absatz 1 BauGB eine gemeindliche Satzung und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen zur Bebaubarkeit von Grundstücken und Teilräumen einer Stadt. Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und wird aus ihm entwickelt. Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teilraumes einer Stadt. So können in einem Bebauungsplan ganz konkrete Festsetzungen zur Bebaubarkeit von Grundstücken und Teilräumen getroffen werden. Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

Im Baugesetzbuch unter § 9 BauGB werden die möglichen Festsetzungen in einem Bebauungsplan geregelt und konkretisiert. So können z.B. Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe von Baufeldern getroffen werden. Aber auch Verkehrsflächen, Grünstrukturen und Flächen für den ökologischen Ausgleich der Baumaßnahmen können im Bebauungsplan festgesetzt werden. Ebenso wie auch der Flächennutzungsplan, besteht auch der Bebauungsplan aus einer Planzeichnung und einer Begründung, in der die Zielsetzung der Planung, die Festsetzungen und gestalterischen Anforderungen erläutert und städtebaulich begründet werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben verbindlich, da sie vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen werden und durch seine Bekanntmachung zum Ortsrecht werden (§ 10 Abs. 1 BauGB).