Ein Feld auf dem  Erdarbeiten stattfinden. Im Fokus sind mehrere Schächte, die noch nicht bis zur Krone angefüllt sind. Im Hintergrund sind Baustellenfahrzeuge zu erkennen.

Fahrradstraße Warendorf - Freckenhorst

Fahrradstraße Warendorf - Freckenhorst

Als komfortable Radwegeverbindung soll zwischen dem Ortsteil Freckenhorst und der Kernstadt Warendorf eine Fahrradstraße entstehen. Diese soll über die Feidiekstraße führen (Beginn zwischen Merveldtstraße und Westerholtstraße), im Bereich des Hundeasyls vorläufig enden und an der Von-Ketteler-Straße bis zur Hermannstraße in Warendorf geführt werden.

Hier können Sie einen Übersichtsplan einsehen.

Symbolbild für eine Absperrung

Neben Verkehrszeichen und Markierungen sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Komforts bauliche Maßnahmen umgesetzt werden. Der Bereich des Bestandskreisverkehrs an der Feidiekstraße sowie im Bereich des Hundeasyls werden in diesem Zusammenhang überplant. Für die Realisierung der Fahrradstraße hat die Stadt Warendorf eine 90 %ige Förderung beantragt.  Die Kosten belaufen sich insgesamt auf etwa 500.000 EURO. Der Baubeginn ist unter Berücksichtigung des noch ausstehenden Förderbescheids für das Jahr 2024 vorgesehen. Die Planunterlagen sind auf dieser Seite einsehbar.

Derzeit wird eine mögliche Erweiterung des Fahrradstraßennetzes durch die Verwaltung geprüft.

  • Warum eine Fahrradstraße?  

    Fahrradstraßen sind ein wichtiger Baustein, um das Radfahren noch sicherer und attraktiver zu machen. Das Ziel ist, dass sich noch mehr Menschen für den Umstieg auf das gesunde und klimafreundliche Verkehrsmittel Fahrrad entscheiden. Auf einer Fahrradstraße haben Radfahrerinnen und Radfahrer besondere Rechte. Autos, Motorräder oder landwirtschaftliche Fahrzeuge sind hier nur zu Gast.

  • Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?  

    • Fahrradstraßen sind in der Regel dem Radverkehr vorbehalten. Autos, Lkw, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Motorräder dürfen hier nicht fahren, es sei denn, ein Zusatzschild („Anlieger frei“) erlaubt dies. Ausnahmen sind hier aus Erschließungsgründen notwendig.
    • Radfahrerinnen und Radfahrern gehört die gesamte Fahrbahnbreite. Sie dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Allerdings gilt auch hier das Rechtsfahrgebot.
    • Radfahrerinnen und Radfahrer geben die Geschwindigkeit vor. Für alle gilt maximal Tempo 30 km/h.
  • Woran wird man die Fahrradstraße erkennen?  

    Der Beginn wird durch Verkehrszeichen kenntlich gemacht. Ergänzend sind Farbpiktogramme am „Einfallstor“ vorgesehen. Die Fahrbahn wird zusätzlich mit Radsymbolen sowie einer beidseitigen roten Strich-Lücke-Markierung markiert. Kreuzungspunkte werden zudem großflächig rot gekennzeichnet. Autos, Lkw, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Motorräder dürfen die Straße ausnahmsweise befahren. Dass Zusatzschild „Anlieger frei“ kennzeichnet dies. Ein Zeichen mit durchgestrichenem Rad markiert das Ende der Fahrradstraße.

  • Dürfen Autos überholen?  

    Autos, Lkw oder Motorräder dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Überholen dürfen sie nur, wenn sich dazu eine Gelegenheit ergibt – und nur mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern. Sie dürfen nicht drängeln, wenn Radfahrerinnen und Radfahrer nebeneinander fahren, was in einer Fahrradstraße ausdrücklich erlaubt ist.

  • Werde ich auf der Fahrradstraße parken können?  

    Auf der Fahrradstraße darf geparkt werden, sofern es an der Stelle keine Verkehrszeichen gibt, die das Parken einschränken.