Ein Feld auf dem  Erdarbeiten stattfinden. Im Fokus sind mehrere Schächte, die noch nicht bis zur Krone angefüllt sind. Im Hintergrund sind Baustellenfahrzeuge zu erkennen.

Aufbrüche

Aufbruchanzeige

Anfragen zu Aufbrüchen im öffentlichen Straßenraum sind grundsätzlich an das Tiefbauamt der Stadt Warendorf zu richten. Am einfachsten tun Sie dies per Email an tiefbauamt@warendorf.de.
Die Anfrage sollte zur einfacheren Bearbeitung neben einer Ortsangabe im Betreff und Ihren Kontaktdaten möglichst detailreichen Lageplan enthalten.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne auch telefonisch an die rechts aufgeführten Kontakt wenden. Sollten Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, gelten in jedem Fall die folgend aufgeführten Angaben und Auflagen: 

- Vor Beginn der Arbeiten ist ein Termin mit dem Tiefbauamt der Stadt Warendorf für eine gemeinsame Begehung zu vereinbaren.

- Für die Wiederherstellung des Gehweges ist eine Fachfirma zu beauftragen.

- Die Baugrubenwände sind entsprechend zu sichern, um einem Einbruch der Baugrube und des Straßenkörpers entgegenzuwirken.

- Vor Beginn der Arbeiten ist es zwingend erforderlich, eine Genehmigung gem. § 45 StVO zur "Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen" beim Team Straßenverkehr einzuholen.

Aus dieser Erlaubnis können keine Ansprüche auf Kosten- und Materialersatz im Falle einer zukünftigen Beseitigung der baulichen Anlage durch die Stadt Warendorf oder einen durch diese beauftragten oder geduldeten Dritten (z.B. Versorgungsträger) abgeleitet werden.

Die Erkundung und sorgfältige Berücksichtigung von erdverlegten Ver- und Entsorgungsleitungen obliegt dem Antragsteller.