Anwohnerparkausweis
Leistungsbeschreibung
Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Anwohnerparkausweis beim Bürgerbüro der Stadt Warendorf ausgestellt werden:
- Sie müssen in der Warendorfer Altstadt tatsächlich wohnen und dort gemeldet sein.
- Ihnen darf weder ein privater Stellplatz noch eine Garage zur Verfügung stehen.
- Sie müssen Halter des Fahrzeugs sein oder eine Nutzungsbescheinigung/Halterbescheinigung vorlegen.
Pro Person darf nur ein Parkausweis ausgestellt werden.
Der Anwohnerparkausweis kann für ein Jahr oder für ½ Jahr ausgestellt werden.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Dokumente