Handwerkerparkausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem im Fahrzeug ausgelegten Parkausweis dürfen Sie zur Durchführung von Reparatur- und Kundendiensttätigkeiten innerhalb der Stadt Warendorf:

    • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
    • ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung
    • im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen
    • im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286)

    parken.

    Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Handwerkerparkausweis ausgestellt werden:

    • Bei dem von Ihnen ausgeübten Gewerbe muss es sich um einen Handwerksbetrieb handeln (Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner).
    • Der Parkausweis kommt nur für Service- und Werkstattfahrzeuge in Betracht, die durch feste Firmenaufschrift in mind. DIN A4 - Größe gekennzeichnet sind.

    Gilt nicht in Fußgängerzonen! Hierfür ist eine gesonderte Erlaubnis gemäß § 46 StVO bei der Stadt Warendorf zu beantragen.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Nachweis über die Gewerbeausübung
    u.U. Vollmacht des Geschäftsinhabers bei Vertretung

  • Kosten

    17,00€ bis 1 Woche
    23,00€ bis 1 Monat
    35,00€ bis 3 Monate
    92,00€ bis 1 Jahr
    173,00€ bis 2 Jahre

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende