Handwerkerparkausweis
Leistungsbeschreibung
Mit dem im Fahrzeug ausgelegten Parkausweis dürfen Sie zur Durchführung von Reparatur- und Kundendiensttätigkeiten innerhalb der Stadt Warendorf:
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
- ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung
- im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen
- im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286)
parken.
Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Handwerkerparkausweis ausgestellt werden:
- Bei dem von Ihnen ausgeübten Gewerbe muss es sich um einen Handwerksbetrieb handeln (Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner).
- Der Parkausweis kommt nur für Service- und Werkstattfahrzeuge in Betracht, die durch feste Firmenaufschrift in mind. DIN A4 - Größe gekennzeichnet sind
Gilt nicht in Fußgängerzonen! Hierfür ist eine gesonderte Erlaubnis gemäß § 46 StVO bei der Stadt Warendorf zu beantragen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Dokumente