Handwerkerparkausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem im Fahrzeug ausgelegten Parkausweis dürfen Sie zur Durchführung von Reparatur- und Kundendiensttätigkeiten innerhalb der Stadt Warendorf:

    • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
    • ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung
    • im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen
    • im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286)

    parken.

    Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Handwerkerparkausweis ausgestellt werden:

    • Bei dem von Ihnen ausgeübten Gewerbe muss es sich um einen Handwerksbetrieb handeln (Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner).
    • Der Parkausweis kommt nur für Service- und Werkstattfahrzeuge in Betracht, die durch feste Firmenaufschrift in mind. DIN A4 - Größe gekennzeichnet sind

    Onlineantrag

    Gilt nicht in Fußgängerzonen! Hierfür ist eine gesonderte Erlaubnis gemäß § 46 StVO bei der Stadt Warendorf zu beantragen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende