Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum
Leistungsbeschreibung
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (ohne Verkauf) anzeigepflichtig. Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlage
Kosten
Gebührenfrei (Aber: Anzeigepflicht besteht)