Münsterlandgenehmigung für Handwerker

  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Münsterlandgenehmigung können Sie als Handwerksbetrieb während eines Arbeitseinsatzes

    • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
    • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
    • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO)

    parken.

    Der Parkausweis wird nur für 

    • Firmenfahrzeuge mit fester Firmenaufschrift in mindestens DIN A4 Größe
    • von in Warendorf ansässigen Handwerksbetrieben

    durch die Stadtverwaltung ausgestellt. Hierzu zählen u.a. Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallateure, Glaser, Schreiner etc.

    Gilt nicht in Fußgängerzonen! Hierfür ist eine gesonderte Erlaubnis gemäß § 46 StVO bei der Stadt Warendorf zu beantragen.

    Der Parkausweis ist ab Ausstellung 1 Jahr gültig.

  • Rechtsgrundlage

  • Kosten

    130,00 €

    • Betrag: 150,00 EUR

      Der Parkausweis


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende