Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

  • Leistungsbeschreibung

    Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) in der Regel erlaubnispflichtig,  da hierfür Straßenbereiche  mehr als verkehrsüblich  in Anspruch genommen werden (§ 29 Straßenverkehrsordnung).

    Mit der Erlaubnis wird auch festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist - und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.

  • Rechtsgrundlage

  • Weiterführende Informationen

    Straßenverkehrsordnung (StVO) und weitere verkehrsrechtliche Vorschriften


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende