Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Leistungsbeschreibung
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) in der Regel erlaubnispflichtig, da hierfür Straßenbereiche mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (§ 29 Straßenverkehrsordnung).
Mit der Erlaubnis wird auch festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist - und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Straßenverkehrsordnung (StVO) und weitere verkehrsrechtliche Vorschriften