Warenauslagen/Werbeständer im öffentlichen Verkehrsraum
Leistungsbeschreibung
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Warenauslagen vor Ladenlokalen erlaubnispflichtig. Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Warenauslagen aufgestellt werden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlage
Kosten
Gemäß Sondernutzungssatzung
Weiterführende Informationen