Beflaggung
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Warendorf beflaggt zu bestimmten Anlässen und Tagen alle städtischen Schulen und Dienstgebäude. Die folgenden Tage sind durch die Beflaggungsverordnung NRW vorgeschrieben
1.der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus,
2.der 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung,
3.der Europatag (9. Mai),
4.der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),
5.der Jahrestag des 17. Juni 1953,
6.der Jahrestag des 20. Juli 1944,
7.der Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen,
8.der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,
9.der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent),
10.die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen).
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.
Bei besonderen Anlässen werden durch das Innenministerium des Landes zusätzliche Beflaggungen angeordnet (z. B. Halbmast-Beflaggung bei Katastrophen).Rechtsgrundlage