Petitionen an den Rat

  • Leistungsbeschreibung

    Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt Warendorf wenden. Die Anregung oder Beschwerde sollte in den Aufgabenbereich der Stadt Warendorf fallen. Die Erledigung der Anregungen oder Beschwerden hat der Rat auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss übertragen. Dieser prüft die Angelegenheit inhaltlich und überweist sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, so dass Gelegenheit besteht, die Behandlung der eigenen Eingabe mit zu verfolgen. Die eine Anregung gebende oder eine Beschwerde führende Person wird über die Stellungnahme bzw. Entscheidung des zuständigen Gremiums unaufgefordert unterrichtet. Anonyme Eingaben werden nicht behandelt. Gleiches gilt dann, wenn die Anregungen und Beschwerden einen Straftatbestand erfüllen oder sie gegenüber bereits geprüften Sachverhalten keinen neuen Inhalt mehr vorbringen.

  • Rechtsgrundlage