Geburt, Geburtenanmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von Diesen die Anzeige vorgenommen.
Zur Anzeige einer Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Erforderliche Unterlagen