Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Leistungsbeschreibung

    Anspruchsvoraussetzungen

    Asylbewerberleistungen sind materielle Hilfen für Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, die sich im Asylverfahren befinden, sowie Personen mit einer Duldung. Auch Flüchtlinge aus der Ukraine können diese Leistungen vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Außerdem sind manche Ausländerinnen und Ausländer leistungsberechtigt, die eine Aufenthaltserlaubnis nach bestimmten Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes haben.

    Leistungen erhält nur, wer nicht über genug Einkommen und Vermögen verfügt, um seinen Lebensunterhalt sicherzustellen.

    Um die Leistungen zu erhalten, ist eine vorherige Meldung beim Sozialamt erforderlich.

    Umfang und Art der Leistungen:

    Leistungsberechtigte erhalten in den ersten 36 Monaten nach der Einreise zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Ernährung, Kleidung, Hygienebedarf, medizinische Versorgung und Leistungen für ihren persönlichen Bedarf, der je nach Alter und Familiensituation variiert. Im Einzelfall können nicht davon abgedeckte Bedarfe zusätzlich beantragt werden.

    Sollten Leistungsberechtigte über keinen Krankenversicherungsschutz verfügen, können während des Bezugs von Grundleistungen Behandlungsscheine für ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen ausgestellt werden.
    Diese sind in der Regel für einen Monat gültig und werden bei Vorliegen akuter Erkrankungen oder Schmerzzustände oder erforderliche Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen ausgehändigt.
    Weiterführende Behandlungen müssen im Vorfeld immer mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung abgestimmt werden. 

    Ebenfalls werden Leistungen für Bildung und Teilhabe (z. B. für Mittagsverpflegung in Schule und Kindergarten oder Klassenfahrten) gewährt.

    Nach 36 Monate können Leistungen gewährt werden, die vom Umfang mit den Leistungen der Sozialhilfe vergleichbar sind. 

    Pflichten

    Wer Asylbewerberleistungen beantragt oder erhält, hat alle für die Leistung erheblichen Tatsachen anzugeben. Alle Änderungen in den für die Leistung erheblichen Verhältnissen sind unverzüglich dem Sozialamt unaufgefordert mitzuteilen

    Ebenfalls kann das Sozialamt Leistungsberechtigte zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit (gemeinnützige Arbeit) verpflichten

  • Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Asylbewerberleistungen (s. BIS-Dokumente)

    Ausweispapiere und Aufenthaltstitel, z.B. Aufenthaltsgestattung, Duldung, Ankunftsnachweis, etc.

    Kontoauszüge der letzten 3 Monate (auch Konten im Ausland)

    sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise

    Nachweise über Unterkunftskosten

    Weitere Unterlagen können bei Bedarf angefordert werden. Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

  • Weiterführende Informationen

    Asylbewerberleistungsgesetz

    Antrag auf Asylbewerberleistungen

    Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Asylbewerberleistungen

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende