Bestattungskosten (im Rahmen SGB XII)
Leistungsbeschreibung
Der örtliche Träger der Sozialhilfe übernimmt die Kosten einer Bestattung, wenn den Verpflichteten aus finanziellen Gründen nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Bei der Prüfung werden die Maßstäbe der Sozialhilfe angelegt. Dabei wird der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich aller erforderlichen Gebühren übernommen.
Die Anträge können beim Kreis Warendorf gestellt werden, wenn der Sterbeort im Kreis Warendorf liegt oder bei einer stationären Unterbringung Leistungen durch den Kreis Warendorf erbracht worden sind.
Die Antragsaufnahme kann ebenfalls beim Team Soziales der Stadt Warendorf erfolgen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Dokumente