Blindengeld

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen werden auf Antrag gewährt, wenn

    • man über 16 Jahre alt ist,
    • und die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur nicht mehr als 1/20 (5 %) beträgt.

     

    Leistungen für blinde Menschen

    Leistungen für Blinde werden gewährt, wenn

    • das Augenlicht vollständig erloschen ist,
    • oder die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur auf 1/50 (2 %) herabgesetzt ist,
    • oder eine beidseitige Zerstörung der Sehzentren vorliegt (sogenannte Rindenblindheit).
    • Aber auch Personen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen, die das Sehvermögen erheblich beeinträchtigen, können einen Leistungsanspruch haben.

    Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Antrag kann beim Landschaftsverband, aber auch beim Team Soziales der Stadt Warendorf eingereicht werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe abrufbar oder auch beim Team Soziales erhältlich.

  • Weiterführende Informationen


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende