Blindengeld
Leistungsbeschreibung
Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen werden auf Antrag gewährt, wenn
- man über 16 Jahre alt ist,
- und die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur nicht mehr als 1/20 (5 %) beträgt.
Leistungen für blinde Menschen
Leistungen für Blinde werden gewährt, wenn
- das Augenlicht vollständig erloschen ist,
- oder die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur auf 1/50 (2 %) herabgesetzt ist,
- oder eine beidseitige Zerstörung der Sehzentren vorliegt (sogenannte Rindenblindheit).
- Aber auch Personen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen, die das Sehvermögen erheblich beeinträchtigen, können einen Leistungsanspruch haben.
Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Antrag kann beim Landschaftsverband, aber auch beim Team Soziales der Stadt Warendorf eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe abrufbar oder auch beim Team Soziales erhältlich.
Weiterführende Informationen