Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Anspruchsvoraussetzungen:

    Hilfe zum Lebensunterhalt wird Personen gewährt, die

    • ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, 
    • für eine befristete Zeitdauer voll erwerbsgemindert sind oder eine vorgezogene Altersrente beziehen
    • und das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben.
    • Die Hilfe zum Lebensunterhalt setzt auch voraus, dass Sie keinen Anspruch auf Grundsicherung, Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. 
    • Ebenfalls können Kinder unter 15 Jahren Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, wenn sie nicht mit Eltern zusammenleben, die Bürgergeld erhalten. 

    Einkommens- und Vermögensanrechnung

    Der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. die Höhe der Leistungen ist vom Einkommen und Vermögen der Personen abhängig.

    Als Einkommen werden grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt. Bestimmte Einkommensarten werden dabei nicht oder nur teilweise angerechnet (z. B. Erwerbseinkommen, Einkünfte aus zusätzlicher Altersvorsorge).

    Bei der Verwertung von Vermögen sind u.a. kleinere Barbeträge bis zu einer Vermögensfreigrenze von 10.000 Euro oder auch ein gefördertes Altersvorsorgevermögen ausgenommen.

     

    Umfang und Art der Leistungen:

    Durch die Hilfe zum Lebensunterhalt wird insbesondere der Bedarf eines Menschen an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens gesichert. Zusätzlich können Mehrbedarfe unter bestimmten Voraussetzungen (wie z. B. Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder bei Personen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen) gewährt werden.

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können zudem Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

    Der nicht durch Einkommen und Vermögen sichergestellte Bedarf wird durch Hilfe zum Lebensunterhalt abgedeckt, es sei denn, ein möglicher Anspruch auf Wohngeld wäre höher.

    Die Leistungen werden ab dem Tag berechnet bzw. bewilligt ein, ab dem bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Sozialhilfe (siehe BIS-Dokumente)

    Weitere Nachweise:

    Gültige Ausweisdokumente

    Nachweise der vollen Erwerbsminderung

    Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheide)

    Vermögensnachweise (z. B. Kontoauszüge, Sparbücher)

    Nachweise über Miete, Nebenkosten, Heizkosten

    Versicherungsnachweise

    besondere Aufwendungen

    Nachweis Schwerbehinderung (falls vorhanden)

    Weitere Unterlagen können bei Bedarf angefordert werden. Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

     

  • Weiterführende Informationen

    Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung – Sozialhilfe

    (siehe BIS-Dokumente)

    Broschüre Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 

  • Dokumente