Wohnberechtigungsschein

  • Leistungsbeschreibung

    Nicht alle können sich auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt eine ggf. teure Wohnung leisten. Alleinstehende, Alleinerziehende, Ehepaare, Familien, ältere Personen oder Personen mit einer Behinderung können darauf angewiesen sein, eine preiswerte Wohnung zu beziehen. Öffentlich geförderte Wohnungen, auch Sozialwohnungen genannt, sind preiswerte Mietwohnungen, die nur von Berechtigten bezogen werden können. Die Berechtigung wird über einen Wohnberechtigungsschein nachgewiesen, der über das Team Wohnen beantragt werden kann. 

    Allgemeine Voraussetzungen für den Bezug einer Sozialwohnung sind:
    Der Antragsteller muss volljährig sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine mindestens auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet besitzen und über ein anrechenbares Einkommen verfügen, das die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Flüchtlinge, die sich im laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind, können keine Sozialwohnung beziehen.

  • Erforderliche Unterlagen

    - Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsschein (WBS)
    - Einkommennachweise

  • Weiterführende Informationen

  • Dokumente


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