Sterbefall (Beurkundung)
Leistungsbeschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden. Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Rechtsgrundlage
§§ 28 ff. Personenstandsgesetz
Weiterführende Informationen
Dokumente