Abgeschlossenheitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Die bauliche Abgeschlossenheit einer Wohnung ist Vorraussetzung für die Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und stellt die selbständige Nutzbarkeit einer Wohneinheit dar. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt.
Rechtsgrundlage
Dokumente