Abnahme (bauaufsichtlich)
Leistungsbeschreibung
Nach Fertigstellung eines Bauwerks sieht die Landesbauordnung eine Bauzustandsbesichtigung vor. Bei der Abnahme werden eventuelle Baumängel protokolliert und nach deren Beseitigung der Rohbau- bzw. Schlussabnahmeschein ausgestellt.
Rechtsgrundlage