Altersjubiläen
Leistungsbeschreibung
Einwohnerinnen und Einwohner, die 75, 80, 85 oder älter werden, bekommen vom Bürgerbüro ein Infoschreiben und können, wenn sie die Einverständniserklärung unterschreiben, ihren Geburtstag in der Tageszeitung veröffentlichen lassen. Die Jubilare erhalten zudem auf Wunsch Besuch von einem Ratsmitglied.
Rechtsgrundlage