Anmeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie nach Warendorf umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihren Einzug anmelden. Sie können sich auch durch eine bevollmächtige Person (schriftliche Vollmacht erforderlich) vertreten lassen. Bei Zuzug von einer anderen Stadt/Gemeinde des Kreises Warendorf können Sie auch Ihren KFZ-Schein, wenn dort noch keine Änderung vorgenommen ist, hinsichtlich der Anschrift ändern lassen.

    Die Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde geschieht automatisch auf elektronischem Wege.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis und/oder Reisepass, Kinderreisepass (von allen Personen, die angemeldet werden)

    • Ausländischer Pass und Aufenthaltstitel / Aufenthaltsgestattung / Fiktionsbescheinigung (soweit dies vorliegt)
    • Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen oder
    • Vertretung durch bevollmächtigte Person

    bei An- oder Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person ist die Vorlage

      • des ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheins sowie
      • die Vollmacht zur An- und Ummeldung und
      • das Ausweisdokument der umzumeldenden Person erforderlich

    (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen)

    ggf. Vorsorgevollmacht / Betreuungsurkunde

    • Wohnungsgeberbestätigung (sofern Sie nicht Eigentümer sind)
    • Sollten Sie mit Ihrem minderjährigen Kind aus dem gemeinsamen elterlichen Haushalt ausziehen, bringen Sie bitte die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und eine Kopie des Ausweisdokumentes des anderen Sorgeberechtigten mit. Ggf. Sorgerechtserklärung mitbringen.
    • Letzte Meldeadresse
  • Dokumente