Ausgleichsflächen

  • Leistungsbeschreibung

    Sofern Eingriffe in die Natur und Landschaft vorgenommen werden (z. B. durch die Ausweisung neuer Bau- und Gewerbegebiete), müssen entsprechende Ausgleichsflächen bereit gestellt werden. Für die Planung und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen ist der Baubetriebshof zuständig.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende