Baugenehmigung
Leistungsbeschreibung
Nach Antragstellung und Überprüfung der eingereichten Unterlagen zu einem Bauvorhaben wird die Baugenehmigung seitens der Baubehörde erteilt. Der Bauantrag mit seinen Bauvorlagen muss eine vollständige Beurteilung aller für die Prüfung des Vorhabens relevanten Fragestellungen durch die Genehmigungsbehörde ermöglichen.
Die Bearbeitungszeit für eine Baugenehmigung beginnt erst dann zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde vorliegen.
Rechtsgrundlage
Dokumente
- Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Bauordnung
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung
- Anzeige Beseitigung von Anlagen
- Bauantrag für Sonderbauten
- Bauantrag Werbeanlage
- Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid § 65 BauO NRW 2018
- Bauantrag, vereinfachtes Verfahren
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung Gewerbe
- Betriebsbeschreibung Land- und Forstwirtschaft
- Referenzielle Baugenehmigung
- Freistellungsverfahren