Baurechtliche Verwaltungszwangsverfahren
Leistungsbeschreibung
Unter baurechtliche Verwaltungszwangsverfahren versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Ordnungsverfügungen um Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen bei ordnungswidrigen Verhalten zu erreichen.
Rechtsgrundlage
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