Budgetierung
Leistungsbeschreibung
Mit Hilfe der Budgetierung soll erreicht werden, dass die finanziellen Mittel in den einzelnen Sachgebieten und Dezernaten flexibler bewirtschaftet werden können. Dazu wird die Verantwortung für die finanziellen Ressourcen auf die Produkt- bzw. Budgetverantwortlichen übertragen.
In zweimal jährlich erscheinenden Budgetberichten wird die tatsächliche Haushaltsbewirtschaftung dem in Budgets geplanten Haushalt gegenüber gestellt. Bei bereits erkennbaren, negativen Abweichungen sind Vorschläge für gegensteuernde Maßnahmen zu unterbreiten. Die Budgetberichte werden dem Rat zur Kenntnis gegeben.
Rechtsgrundlage