Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Ehepaare erhalten zum 50. Hochzeitstag ein Glückwunschschreiben. Bei dem 60., 65. u. 70. Hochzeitstag erhalten Ehepaare eine Urkunde, die auf Wunsch durch ein Ratsmitglied überreicht wird. Grundlage ist das standesamtliche Heiratsdatum (auf Wunsch ist auch das kirchliche Heiratsdatum möglich).
Rechtsgrundlage