Ehrenpatenschaften 5. und 7. Kind

  • Leistungsbeschreibung

    Beim 5. bzw. 7. gemeinsamen, ehelichen Kind wird auf Wunsch der Eltern eine Ehrenpatenschaft übernommen. Sie bekommen nach der Anmeldung des 5. bzw. 7. Kindes ein Infoschreiben vom Bürgerbüro zugeschickt, aus dem alles Weitere hervorgeht.