Feuerwerk
Leistungsbeschreibung
Außerhalb der gesetzlich zulässigen Tage für das Abbrennen von Feuerwerken (Silvester und Neujahr) können Ausnahmegenehmigungen aus besonderen Anlässen erteilt werden.
Rechtsgrundlage
Kosten
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Betrag: 75,00 EUR
Feuerwerk
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Dokumente