Fischereischeine

  • Leistungsbeschreibung

    Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen den 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Der Jugend- / Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Ein Fünfjahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig. Zur Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Lichtbild und das Fischereiprüfungszeugnis (außer bei Jugendfischereischeinen) benötigt. Verlängerungen der Fischereischeine sind auch möglich.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    bei Verlängerung: bisheriger Fischereischein
    bei Neuausstellung: Lichtbild und Fischereiprüfungszeugnis

  • Kosten

    • Betrag: 5,00 EUR

      Ersatzfischereischein bei Verlust

    • Betrag: 8,00 EUR

      Jugendfischereischein (1 Jahr)

    • Betrag: 45,00 EUR

      5-Jahresfischereischein

    • Betrag: 16,00 EUR

      Jahresfischereischein