Fischereischeine
Leistungsbeschreibung
Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen den 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Der Jugend- / Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Ein Fünfjahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig. Zur Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Lichtbild und das Fischereiprüfungszeugnis (außer bei Jugendfischereischeinen) benötigt. Verlängerungen der Fischereischeine sind auch möglich.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
bei Verlängerung: bisheriger Fischereischein
bei Neuausstellung: Lichtbild und FischereiprüfungszeugnisKosten
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Betrag: 5,00 EUR
Ersatzfischereischein bei Verlust
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Betrag: 8,00 EUR
Jugendfischereischein (1 Jahr)
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Betrag: 45,00 EUR
5-Jahresfischereischein
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Betrag: 16,00 EUR
Jahresfischereischein
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