Führungszeugnis (einfach oder erweitert)

  • Leistungsbeschreibung

    Bei der Beantragung von Führungszeugnissen ist folgendes zu beachten / mitzubringen:

    • Persönliches Erscheinen
    • Ausweisdokument
    • Bei Führungszeugnissen für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen

    Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen.

    Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, wird auf Antrag gemäß § 30 b BZRG ein Führungszeugnis erteilt, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches Führungszeugnis).

    Die Bearbeitungszeit eines Führungszeugnisses kann bei 2-6 Wochen liegen.

    Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz digital weiter geleitet.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

  • Kosten

    • Betrag: kostenfrei

      Führungszeugnis bei schriftlich nachgewiesener ehrenamtlicher Tätigkeit gebührenfrei

    • Betrag: 13,00 EUR

      Führungszeugnis jeder Art