Gestattungen
Leistungsbeschreibung
Eine Gestattung ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG und berechtigt den Erlaubnisinhaber vorübergehend auf Widerruf zum Verkauf von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle. Sie kann nur in Verbindung mit einer Veranstaltung genehmigt werden. Daher ist eine Gestattung über den Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zu beantragen.
Hinweis: Bei alkoholfreien Getränken und/oder zubereiteten Speisen sowie bei Inhabern einer Reisegewerbekarte, die den Ausschank von alkoholischen Getränken umfasst, ist keine Gestattung erforderlich!
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung
Personalausweis (evtl. Kopie)
ausgefülltes Formular
Lageplan
Kosten
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Betrag: 25,00-250,00 EUR
Je nach Verwaltungsaufwand
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