Gestattungen

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Gestattung ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG und berechtigt den Erlaubnisinhaber vorübergehend auf Widerruf zum Verkauf von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle. Sie kann nur in Verbindung mit einer Veranstaltung genehmigt werden. Daher ist eine Gestattung über den Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zu beantragen.

    Hinweis: Bei alkoholfreien Getränken und/oder zubereiteten Speisen sowie bei Inhabern einer Reisegewerbekarte, die den Ausschank von alkoholischen Getränken umfasst, ist keine Gestattung erforderlich!

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung

    Personalausweis (evtl. Kopie)

    ausgefülltes Formular

    Lageplan

  • Kosten

    • Betrag: 25,00-250,00 EUR

      Je nach Verwaltungsaufwand