Großraum- und Schwertransporte
Leistungsbeschreibung
Für Lkw mit Übergröße- bzw. Überlänge oder „Übergewicht“ kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 / § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erteilt werden.
Dabei kann es sich um Einzel- oder aber Dauerausnahmegenehmigungen handeln.
Rechtsgrundlage
Kosten
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Betrag: 35,00-1725,00 EUR
Zwischen
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Dokumente